-
Kabinett beschließt Anstieg der Renten um 4,24 Prozent zum 1. Juli
-
Bis 2031: Leverkusen verlängert mit Tapsoba
-
Kabinett beschließt Eckpunkte für Haushalt 2027 - Milliardenlücken bleiben
-
Nach Rücktritt von Berliner Kultursenatorin Wedl-Wilson: Finanzsenator Evers übernimmt
-
Bundeskabinett billigt Reform von Krankenversicherung - Projekt weiterhin umstritten
-
Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt beschlagnahmt
-
Woidke sieht Rohölversorgung von PCK Schwedt im Mai zu 80 Prozent gesichert
-
US-Pharma-Firma Purdue vor Abwicklung wegen Opioid-Krise strafrechtlich verurteilt
-
US-Moderator Kimmel nennt Überprüfung von Sendelizenzen nach Trump-Witz "lächerlich"
-
Verdacht auf Spionage für Russland: Kasache in Berlin festgenommen
-
Illegale Cannabisplantage mit hunderten Pflanzen in Niedersachsen entdeckt
-
Appell an die Bayern-Fans: Kompanys einzige Bitte
-
Raubprozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Anklage fordert 15 Jahre Haft
-
Von der Leyen: Kreml verhängt "digitalen eisernen Vorhang" in Russland
-
Merz offen für höhere Reichensteuer - Kanzler: Menschen müssen Reformen zulassen
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Berlin festgenommen
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen hofft weiter auf Präsidentschaftskandidatur
-
Reform für mehr Mieterschutz im Kabinett
-
Warken verteidigt Kassen-Reform: "Kraftakt für alle Beteiligten"
-
Unter-13-Jährige auf Instagram und Facebook: Brüssel wirft Meta fehlende Alterchecks vor
-
Hessen: Verdächtige nach Durchsuchungen bei mutmaßlichen Schleusern in Untersuchungshaft
-
Papagei büxt in Nordrhein-Westfalen aus und fliegt in fremde Wohnung
-
Pilot stirbt in Niedersachsen bei Absturz von Ultraleichtflugzeug
-
Gewinn von Mercedes-Benz schrumpft im ersten Quartal
-
Reisepässe mit Trump-Porträt: US-Außenministerium kündigt Sonderedition an
-
Parlament im Kosovo scheitert bei Präsidentenwahl - Neuwahlen stehen an
-
NHL: Doppelpacker Draisaitl verhindert Oilers-Aus
-
FIFA erhöht WM-Prämien
-
NBA: Hukporti mit Matchball - Wembanyama weiter
-
Enrique: "Das beste Spiel, in dem ich dabei war"
-
Bayerns 100-Tore-Sturm soll es gegen PSG richten
-
Studie: Homeoffice weiterhin bei jedem fünften Jobangebot eine Option
-
Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Schnieder soll Check-In am Flughafen beschleunigen
-
Hitze, Eisschmelze, Meereserwärmung: 2025 laut Bericht Jahr der Extreme in Europa
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte
-
Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
-
EU-Parlament stimmt über Lockerungen der Regeln für Chemikalien in Kosmetika ab
-
Bundeskanzler Merz eröffnet Nationale Maritime Konferenz in Emden
-
US-Notenbank Fed: Unveränderter Leitzins erwartet
-
Wadephul reist zu zweitägigem Besuch nach Marokko
-
Von der Leyen empfängt Ungarns designierten Regierungschef Magyar
-
Erster Grünen-Ministerpräsident Kretschmann wird in Stuttgart verabschiedet
-
Kabinett soll Haushalts-Eckpunkte und Gesundheitsreform beschließen
-
Trump bei Staatsbankett mit Charles III.: Iran ist "militärisch besiegt"
-
Kolumbien: Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher von Bombenanschlag fest
-
Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor
-
Autonome Eismessung: TOUGHBOOK 40 unterstützt Forschungsprojekt POLARIS
-
Matchball um 1.21 Uhr: Zverev im Viertelfinale von Madrid
-
Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein
-
Ungarns designierter Regierungschef Magyar bietet Treffen mit Selenskyj im Juni an
Berlin: Banner gegen Neugründung von AfD-Jugendorganisation darf an Uni hängen
Ein Protestplakat gegen die am Wochenende geplante Neugründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen darf an einer Berliner Universität hängen bleiben. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag im Eilverfahren, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Die Antragstellerin, bei der es sich um eine politische Partei handelt, kann demnach nicht von der Universität verlangen, das Banner von der Außenfassade zu entfernen.
Neben dem Aufruf "AfD Jugend Stoppen! Gießen 29.11." ist auf dem Banner, das laut Gericht unter den Fenstern einer Studierendengruppe befestigt ist, auch eine Internetseite vermerkt. Auf dieser wird ein "antifaschistisches Aktionsbündnis" beworben, dass die Gründung des Jugendverbands verhindern will.
Aus Sicht des Berliner Verwaltungsgericht verstößt das Banner zwar gegen die universitäre Hausordnung, da politische Äußerungen vor dem Aufhängen genehmigt werden müssten. Zudem sei der grundrechtlich gewährte Schutz der politischen Partei berührt. Allein daraus folge aber kein im Eilrechtsschutz durchsetzbarer Anspruch auf Beseitigung des Banners, so die Argumentation des Gerichts.
Die Universität habe glaubhaft gemacht, dass sie seit Jahrzehnten grundsätzlich Banner und Plakate mit politischen Äußerungen dulde, auch wenn sie keinen hochschulpolitischen Bezug hätten, betonte das Gericht. Eine strafrechtliche Relevanz der Formulierung sei nicht zu erkennen, die Wirkung des Banners überschaubar.
Da zudem unmittelbar über dem Banner der Name der Studierendengruppe zu sehen sei und Inhalt und Gestaltung nicht auf die Universität als Urheberin verwiesen, bestehe auch kein Anschein einer institutionellen Positionierung. Laut Verwaltungsgericht bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung bereits, indem es am Freitag eine Beschwerde gegen den Beschluss zurückwies.
T.Ward--AMWN