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Verteidigung fordert Freispruch in Prozess gegen frühere KZ-Sekretärin
Im Prozess gegen eine 97-jährige frühere Sekretärin des NS-Konzentrationslagers Stutthof hat die Verteidigung vor dem Landgericht im schleswig-holsteinischen Itzehoe einen Freispruch gefordert. Sie begründete dies nach Gerichtsangaben am Dienstag damit, dass ihrer Mandantin Irmgard F. nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass sie von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.
Es fehlt nach Einschätzung der Verteidigung deshalb an einem Tatvorsatz, der für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord aus juristischer Sicht zwingend erforderlich sei. Ein Urteil in dem seit mehr als einem Jahr andauernden Prozess will das Gericht am 20. Dezember verkündet werden.
In ihrem sogenannten letzten Wort nach dem Plädoyer ihrer Verteidigung erklärte die Angeklagte nach Gerichtsangaben, es "tue ihr leid, was geschehen sei und sie bereue, dass sie zu der Zeit gerade in Stutthof gewesen sei". Mehr "könne sie nicht sagen". Es war das erste Mal, dass sich die Beschuldigte selbst in dem Verfahren zu den Vorwürfen äußerte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor zwei Wochen eine Verurteilung der Angeklagten zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen gefordert. Die Anwälte der Nebenklage, die überlebende Stutthof-Gefangene vertreten, schlossen sich mehrheitlich den Forderungen der Anklage an.
Im Lager Stutthof bei Danzig hatte die SS während des Zweiten Weltkriegs mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichen Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 starben nach Erkenntnissen von Historikern. Die genaue Opferzahl lässt sich nicht mehr feststellen.
Das Lager war berüchtigt für eine völlig unzureichende Versorgung der Gefangenen, die von den Verantwortlichen zu Tötungszwecken absichtlich herbeigeführt und aufrechterhalten wurde. Die meisten Menschen starben an Hunger, Durst, Seuchen und schwerster Sklavenarbeit. Es gab in dem Lager aber auch Gaskammern und eine Genickschussanlage, in der kranke und zur Zwangsarbeit nicht mehr fähige Gefangene systematisch ermordet wurden.
F. war laut Anklage von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Stenotypistin direkt für den Kommandanten an zentraler Stelle arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, findet das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt. Nach Wertung der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte damit eine "Schlüsselposition" beim Betrieb des Lagers inne.
In den vergangenen Jahren war es in Deutschland noch einmal zu mehreren Prozessen gegen ehemalige Mitglieder der Wachmannschaften und Lagerverwaltung von NS-Konzentrations- und Vernichtungslagern gekommen. Mehrere Männer im Alter von über 90 Jahren wurden zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Itzehoer Verfahren ist allerdings das erste mit einer Beschuldigten.
Hintergrund ist eine veränderte juristische Sicht auf Beihilfe zu dem Massenmord in NS-Todeslagern. Einfache Mitglieder von Wachmannschaften wurden für ihre Tätigkeit jahrzehntelang in aller Regel strafrechtlich nicht belangt. Inzwischen setzte sich allerdings die Ansicht durch, dass bereits jede Tätigkeit im Rahmen der Organisation und Abläufe eines Vernichtungslagers als Beitrag zu den dort begangenen Morden gewertet werden kann. Eine direkte Beteiligung an Tötungen ist nicht nötig.
P.Martin--AMWN