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Justizverwaltung kündigt hartes Vorgehen gegen terrorverdächtige Richterin an
Nach ihrer Festnahme im Zusammenhang mit der Reichsbürger-Razzia soll die Berliner Richterin Birgit Malsack-Winkemann nicht mehr im Gericht eingesetzt werden. Der Präsident des Berliner Landgerichts erließ am Mittwoch eine Eilverfügung, der zufolge Malsack-Winkemann als Richterin der Zivilkammer ausscheidet, in der sie momentan eingesetzt ist. Demnach wurde der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts entsprechend geändert.
"Hierbei handelt es sich um eine organisatorische Maßnahme, die den Einsatz der Richterin betrifft, aber keine Auswirkung auf ihr Dienstverhältnis hat", erklärte die Gerichtspressestelle zu der Maßnahme. Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) kündigte darüber hinaus an, mit aller Entschiedenheit darauf hinzuarbeiten, Malsack-Winkemann auf Dauer aus dem Staatsdienst zu entfernen.
Die Senatsverwaltung will die Richterin seit längerem in den Ruhestand versetzen und begründet dies mit übergeordneten Interessen der Rechtspflege. Sie verweist auf ausgrenzenden Äußerungen der Ex-Politikerin in Bundestagsdebatten und sozialen Medien über Geflüchtete. Den entsprechenden Antrag der Senatsverwaltung wies das Dienstgericht am Berliner Verwaltungsgericht im Oktober jedoch zurück.
Dazu erklärte Senatorin Kreck nun: "Offenbar lag die Senatsverwaltung mit ihrer Einschätzung richtig." Sie werde "alle Instrumente ausschöpfen, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst zu entfernen", kündigte Kreck an.
Malsack-Winkemann gehört laut Behörden zu den mehr als 20 Verdächtigen aus dem Reichsbürgermilieu, die eine extremistische Terrorgruppierung mit dem Ziel eines gewaltsamen Umsturzes der staatlichen Ordnung in Deutschland gegründet haben soll. Am Mittwoch gingen rund 3000 Einsatzkräfte in einer bundesweiten Razzia gegen die mutmaßlichen Mitglieder und Unterstützer vor, die den Ermittlungsbehörden militärische Gewalt einsetzen wollten.
Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag und kehrte nach ihrem Ausscheiden aus dem Parlament als Zivilrichterin am Landgericht in den Berliner Justizdienst zurück - gegen den Willen der Berliner Senatsverwaltung für Justiz.
Eine Entfernung von Richterinnen und Richtern aus dem Dienst ist gegen deren Willen generell nur in äußerst eng begrenzten Ausnahmefällen erlaubt und mit sehr hohen Hürden verbunden. Dies soll die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantieren und Einflussnahme auf die Justiz ausschließen.
L.Mason--AMWN