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Land Berlin zu Schadenersatz nach Razzia in Großbordell "Artemis" verurteilt
Über fünfeinhalb Jahre nach einer spektakulären Razzia im Großbordell "Artemis" muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das Kammergericht sprach ihnen nach Angaben vom Dienstag in einem Berufungsprozess jeweils 50.000 Euro nebst Zinsen zu.
Die Betreiber hatten der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, sich bei einer Pressekonferenz anlässlich der Razzia vorverurteilend geäußert zu haben. Sie klagten daraufhin gegen das Land. Das Landgericht wies die Klage ab, das Kammergericht als zweite Instanz gab ihnen jedoch Recht.
Die Betreiber seien von den Äußerungen der Anklagebehörde in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden, begründete das Gericht seine Entscheidung. Für diese Amtspflichtverletzung stehe ihnen Schadenersatz zu.
Die Razzia im "Artemis" hatte im April 2016 stattgefunden und war eine der spektakulärsten im Berliner Rotlichtmilieu. Hunderte Beamte waren damals bei der Durchsuchung im Einsatz, weitere Objekte wurden in der Hauptstadt sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen durchsucht.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Verdacht, dass dem Bordell Prostituierte durch Mitglieder der Rockerbande Hells Angels zugeführt würden. Sie stellte jedoch später die Ermittlungen gegen die "Artemis"-Betreiber wegen des Verdachts der Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei und Beihilfe zum Menschenhandel ein. Auch Vorwürfe von unter anderem Steuerhinterziehung fielen später in sich zusammen.
G.Stevens--AMWN