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BAG verhandelt über geringere Vergütung eines Minijobbers
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt am Mittwoch (10 Uhr) zur Vergütung von Minijobbern. Umstritten ist, inwieweit Arbeitgeber diesen einen geringeren Lohn zahlen dürfen als regulär beschäftigten Kollegen. Der Kläger arbeitete mit rund 16 Stunden monatlich als Rettungsassistent im Raum München und wurde dafür mit zwölf Euro pro Stunde vergütet. Seine regulär beschäftigten Kollegen erhielten 17 Euro, was der Kläger als diskriminierend ansieht. (Az: 5 AZR 108/22)
Die Arbeitgeberin verweist auf Unterschiede bei der Schichtplanung. Die hauptamtlichen Rettungsassistenten würden hier verbindlich eingeteilt. Minijobber dagegen könnten vorgeschlagene Schichten ablehnen und eigene Vorschläge machen. In der Vorinstanz hatte das Landesarbeitsgericht München hierin keinen ausreichenden Grund für die Ungleichbehandlung gesehen.
L.Davis--AMWN