-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
-
Macron hält neue russische Mobilmachung für Ukraine-Krieg für "glaubwürdig"
-
Klopp: "Können besser spielen"
-
Umstrittener US-Investor Peter Thiel mit Axel-Springer-Preis ausgezeichnet
-
Frankreich will Soldaten zum Schutz des saudiarabischen Hafen Janbu entsenden
-
Hollywood-Star Susan Sarandon in New York bei israelkritischem Protest festgenommen
-
Portugal siegt ohne Ronaldo-Tor - Haaland glänzt
-
Klopp-Debüt von Ex-Schüler Gakpo vermasselt
-
Kanadas Hauptstadt Ottawa will "Trump Avenue" umbenennen
-
Italien beschließt Burka-Verbot und Sprachquote an Schulen
-
Newsom: Trumps Präsidentschaft nach den Kongresswahlen in bisheriger Form vorbei
-
Musiala mit Oberschenkelproblemen - Amiri als Ersatz
-
Medien: Europas Top-Ligen fordern FIFA-Reformen
-
Nach Berlin-Wahl: Evers zu neuem CDU-Fraktionschef gewählt
-
Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen
-
Nach Gerichtsentscheid: CNN, MS NOW und Politico wieder zu Weißem Haus zugelassen
-
Thüringens Ministerpräsident fordert von Union "programmatischen Neuanfang"
-
Xi bei Trump im Weißen Haus: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
Treu feiert Debüt bei Klopp-Einstand
-
Xi bei Trump im Weißen Hauws: Gipfel im Zeichen von "Superintelligenz" und Iran-Krieg
-
CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen
Angeklagte muss vor Entscheidung über Zwangsbehandlung gehört werden
Hat ein Landgericht über die Rechtmäßigkeit einer Zwangsbehandlung einer psychisch kranken Angeklagten mit Medikamenten zu entscheiden, müssen laut einem Urteil aus Hessen die Angeklagte selbst und ihre Verteidigung unter Beratung eines Sachverständigen vorher angehört werden. Zu einer bestmöglichen Aufklärung des Sachverhalts hätte gehört, sich einen eigenen persönlichen Eindruck von der Angeklagten zu verschaffen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Das Gericht hob zugleich ein Urteil der vorherigen Instanz wegen Verfahrensmängeln auf. (AZ.: 3 Ws 488/22)
Der Klägerin werden versuchte räuberische Erpressung und mehrere Brandstiftungen vorgeworfen, das Strafverfahren gegen sie ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Wegen einer Psychose und einer möglichen Einschränkung ihrer Steuerfähigkeit wurde sie vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Das zuständige hessische Sozialministerium genehmigte die zwangsweise Behandlung der Frau. Sie erlitt nach der ersten Behandlung mehrere Kreislaufschwächen, sei im Denken aber geordneter und ruhiger.
Ende Oktober legte sie Widerspruch gegen die Zwangsbehandlung ein. Das Landgericht wies den Antrag ohne eine Anhörung der Frau und ohne Einschaltung ihres Verteidigers ab. Diese Entscheidung hoben die Richter in Frankfurt nun auf. Eine Zwangsbehandlung sei ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte, auch wenn sie eine Heilung zum Ziel habe, entschieden sie. Grund für die Zwangsmedikation sei eine Einwilligungsunfähigkeit gewesen. Daher gebe es Zweifel, dass die Angeklagte ihre Rechte im Verfahren selbst wahrnehmen könne.
Für eine Zwangsbehandlung, die vor Rechtskraft des Urteils beginnen soll, gibt es hohe Hürden. Eine Zwangsbehandlung bereits in der einstweiligen Unterbringung kommt laut hessischem Gesetz nur in Frage, wenn es gewichtige Hinweise dafür gibt, dass eine Verzögerung der Behandlung den Erfolg einer zu erwartenden nachfolgenden Maßregel nachhaltig gefährdet. Der Hinweis, dass die psychische Erkrankung chronisch werden könnte, reiche nicht aus.
Th.Berger--AMWN