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Lebenslange Haft für Mord an Schreibwarenhändlerin in Niedersachsen
Wegen der Ermordung einer Schreibwarenhändlerin in ihrem Laden hat das Landgericht im niedersächsischen Bückeburg am Donnerstag einen 46-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es nach Angaben einer Gerichtssprecherin als erwiesen an, dass er die 75-Jährige vor etwa einem halben Jahr in Obernkirchen in ihrem Geschäft heimtückisch sowie zur Befriedigung des Geschlechtstriebs getötet hatte. Zudem raubte er das Opfer aus. Vor Gericht bestritt der Mann die Tat.
Laut Anklage wohnte der 46-Jährige in der Nähe des Schreibwarengeschäfts und suchte die ihm bekannte Inhaberin im Juni 2022 gezielt auf, als Motivation spielte bei dem Beschuldigten demnach "Frust über sein Leben" eine Rolle. Dieser griff die arglose Frau zunächst mit einem Taschenmesser an, später würgte er sie mit ihrer Strumpfhose und stach ihr mit einem Dolch in die Brust. Zusätzlich nahm er unter anderem noch Bargeld aus der Ladenkasse.
Nach der Ermordung legte der Beschuldigte im Rahmen eines Suizidversuchs außerdem Feuer in seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Er wurde vom Gericht deshalb unter anderem auch wegen schwerer Brandstiftung verurteilt.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten in ihren Plädoyers lebenslange Haft wegen Mordes für den Beschuldigten gefordert. Die Verteidigung beantragte sechs Jahre Haft wegen schwerer räuberischer Erpressung und Brandstiftung.
B.Finley--AMWN