-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
-
Schwesig: Tankrabatt allein reicht nicht - Debatte im Bundesrat
-
Krankenkasse DAK erfasst 30 Prozent mehr neue Fälle von Abrechnungsbetrug
-
Pomp für Chinas Präsidenten: Trump empfängt Xi zu Staatsbankett im Weißen Haus
-
Bundestag berät erstmals über Frühstartrente - Klingbeil: Signal für Gerechtigkeit
-
Schlag gegen Cyberkriminelle: Mehr als 9000 betrügerische Rufnummern abgeschaltet
-
Britischer Weltumwanderer hängt nach 50.000 Kilometern am Ärmelkanal fest
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten erneut beschädigt
-
Wadephul berät bei Besuch in Kanada über vertiefte Zusammenarbeit
-
Papst Leo XIV. zu Staatsbesuch in Frankreich eingetroffen
-
Bundesgerichtshof: Einzelner Eigentümer kann Kunst an Hochhausfassade nicht verbieten
-
Rhein kritisiert im Bundesrat Stopfen von Haushaltslöchern
-
Rheinland-Pfalz behält Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz - Protest der AfD
-
US-Ölsektor warnt vor möglichem Exportverbot für Diesel
-
Klopp-Debüt sorgt für Top-Quote bei RTL
-
Zentralrat der Juden bezweifelt Linken-Versprechen zu Kampf gegen Judenhass
-
Zahl auf Wohngeld angewiesener Haushalte steigt um 7,2 Prozent
-
Auftragseinbruch für das Baugewerbe im Juli
-
Schwesig fordert Bund-Länder-Gipfel zu strittigen Sozialreformen
-
Voigt verlangt Mitspracherecht für Länder bei Kür von Bundespräsidenten-Kandidat
-
UN-Vollversammlung verabschiedet Resolution zu Maßnahmen gegen Anstieg des Meeresspiegels
-
Studie: Vergesellschaftung privater Wohnungsbestände kann sinnvolle Ergänzung sein
-
Konsumklima erleidet deutlichen Dämpfer - Weniger Kaufkraft befürchtet
-
Deloitte-Analyse: EU-Handelsabkommen bieten deutschen Autobauern große Chancen
-
Keine Diskussion um 2027: Audi "sehr glücklich" mit Hülkenberg
-
Koch und das deutsche Team wittern ihre WM-Chance
-
Di Salvos klares Ziel: Drei Siege und das EM-Ticket
-
Debütant "Pippo" Treu: Wohin mit dem Trikot?
-
Für Havertz und Musiala: Klopp holt neues Personal
-
Peseschkian sieht Entscheidung über Ende des Iran-Kriegs bei den USA
-
Xi von Trump zu Staatsbankett im Weißen Haus empfangen
-
Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus
-
Pistorius trifft neuen ungarischen Verteidigungsminister in Budapest
-
Wadephul trifft bei Kanada-Besuch Außenministerin und Verteidigungsminister
-
Berliner Linkspartei entscheidet bei Parteitag über Sondierungsgespräche
-
Bundestag und Bundesrat stimmen über Tankrabatt ab
-
Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen
Als "Kinderzimmerdealer" bekannter Maximilian S. erneut in Leipzig vor Gericht
Der als "Kinderzimmerdealer" bekannt gewordene Straftäter Maximilian S. steht in Leipzig erneut wegen Drogenhandels vor Gericht. Zum Prozessauftakt am Montag äußerten sich der 28-Jährige und vier weitere Mitangeklagte zunächst nicht zu den Vorwürfen. Die Anklage wirft S. und zwei anderen Hauptbeschuldigten bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln, den beiden weiteren Angeklagten Beihilfe dazu vor. Maximilian S. sei "der Kopf der Gruppierung" gewesen", sagte Oberstaatsanwalt Guido Lunkeit.
Die Angeklagten sollen sich spätestens im November 2018 zusammengeschlossen haben, um über die Website www.candylove.to von Leipzig aus einen Onlinehandel mit Drogen zu betreiben. Sie handelten laut Anklage unter anderem mit Haschisch, Kokain, Amphetaminen und Ecstasy. Laut Staatsanwaltschaft hatte S. die finanziellen Mittel und die Fähigkeit, solch eine Plattform zu betreiben.
Die Mitangeklagten im Alter zwischen 24 und 43 Jahren sollen unter anderem für die Portionierung und den Transport der Drogen zuständig gewesen sei. Ein Rechtsanwalt, der ebenfalls mit auf der Anklagebank sitzt, soll sich um rechtliche Fragen gekümmert haben. Dessen Verteidiger bestritt zum Prozessauftakt eine Mittäterschaft seines Mandanten.
Laut Anklage soll die Gruppe zwischen April 2019 und Januar 2021 rund 20 Kilogramm Drogen und Tabletten in mehr als 400 Postsendungen an Abnehmer in Deutschland und im Ausland verschickt haben. Der Erlös belief sich laut Oberstaatsanwalt Lunkeit auf mehr als 94.000 Euro.
S. gab sich am Dienstag gelassen und ließ sich im Gerichtssaal freimütig fotografieren und filmen. Mehr als einmal scherzte er mit seinen Anwälten.
Bereits im November 2015 hatte das Landgericht Leipzig den damals 20-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren verurteilt. S. hatte im Internet insgesamt fast eine Tonne Drogen verkauft. Sein Kinderzimmer in der Wohnung seiner Eltern war zugleich Warenlager, Büro und Versandzentrum. Als die Ermittler damals zuschlugen, war sein Zimmer vollgestopft mit mehr als 300 Kilogramm Drogen.
Die Geschäfte wickelte S. damals zunächst über das Darknet ab, später verkaufte er die Drogen über das offen zugängliche Internet - über die Plattform "shiny-flakes". Die Ermittler bezifferten die Verkaufserlöse 2015 auf insgesamt rund vier Millionen Euro. Im Juli 2019 wurde der Rest seiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Währenddessen soll S. laut Anklage nun erneut Drogen in größerem Umfang verkauft haben.
Auf die Spur kam die Justiz ihm unter anderem durch verdeckte Ermittler, die zum Schein Drogen bei S. und den Mitangeklagten bestellten. Die drei Hauptbeschuldigten sollen geliefert haben, unter anderem mehr als 16 Kilogramm Amphetamine.
Nach der Anklageverlesung wurden am Dienstag rechtliche Aspekte diskutiert, unter anderem die Frage, ob Teile der vorgeworfenen Taten unter Jugendstrafrecht fallen. Spätere Einlassungen schloss ein Teil der Angeklagten zu einem späteren Zeitpunkt zumindest nicht aus.
Für den Prozess wurden 17 weitere Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. S. liefert die Vorlage zu der Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)".
A.Jones--AMWN