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Doppelmörder von Berlin-Marzahn muss lebenslang ins Gefängnis
Knapp drei Jahre nach dem Mord an einer Frau und ihrer neunjährigen Tochter in Berlin-Marzahn ist das Hafturteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand bei seiner Überprüfung keine Rechtsfehler, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Berliner Landgericht hatte den Angeklagten im April wegen Doppelmords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. (Az. 5 StR 536/22)
Das Landgericht stellte fest, dass der Mann im Februar 2020 seine mit ihm befreundete Nachbarin besuchte, um sich von ihr Geld zu leihen. Da sie ablehnte, habe er sie mit 37 Messerstichen getötet. Dann habe er die neunjährige Tochter ermordet, um die erste Tat zu verdecken und ungestört nach Wertsachen suchen zu können.
L.Miller--AMWN