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Gericht: Bauer muss anderen Landwirt für abgedriftetes Spritzmittel entschädigen
Ein rheinland-pfälzischer Bauer, dessen Spritzmittel abdriftet und die Ernte eines benachbarten Landwirts unverkäuflich macht, muss einem Urteil zufolge Schadenersatz zahlen. Derjenige, der das Mittel ausbringe, müsse darauf achten, dass für die umliegenden Felder keine Gefahr bestehe, teilte das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mit. Ein Kartoffelbauer soll nun rund 80.000 Euro an einen Nachbarbauern zahlen. (Az.: 8 O 66/21)
Der Kartoffelbauer aus dem Rhein-Pfalz-Kreis hatte auf seinem Acker ein Pflanzenschutzmittel versprüht. Durch den Wind driftete es ab und machte den Rucola auf dem benachbarten Grundstück des Klägers unbrauchbar. Das Mittel war nicht für Rucola zugelassen, der Salat durfte daher nicht mehr verkauft werden.
Die gesetzlich zulässige Richtwerte seien in diesem Fall um mehr als das Zehnfache überschritten worden, urteilten die Richter. Der Rucola landete nicht wie geplant im Supermarkt, sondern auf dem Kompost. Dem geschädigten Bauern könne nicht vorgeworfen werden, dass er sein Gemüse nicht vor einer Kontaminierung durch das Nachbarfeld geschützt habe.
Der Kartoffelbauer wurde dazu verurteilt, seinen Nachbarn zu entschädigen und die ihm entgangenen Erträge abzüglich ersparter Ausgaben wie Ernte, Verpackung und Transport zu erstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es wurde bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt.
D.Moore--AMWN