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Verteidigung wertet Tötung von Schwester in Berlin nicht als Mord
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft sieht die Verteidigung zweier afghanischer Brüder die Tötung ihrer 34-jährigen Schwester in Berlin nicht als Mord an. Es sei "ein tragischer Unfall" gewesen, sagte Michael Stopp, Anwalt des 27-jährigen Yousuf H., am Donnerstag vor dem Landgericht der Hauptstadt. H. habe einen Streit mit seiner Schwester gehabt, der eskaliert sei.
Die Tötung von Maryam H. durch ihren Bruder sei deshalb als Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten. Stopp beantragte für seinen Mandanten eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. "Es tut mir sehr leid, es war ein Unfall", sagte dieser in seinem sogenannten letzten Wort. Der 27-Jährige hatte in dem im März vergangenen Jahres begonnen Prozess die Tötung seiner Schwester gestanden, dies allerdings als Unfall dargestellt.
Zudem gab er an, ohne seinen Bruder, den 23-jährigen Mahdi H., gehandelt zu haben. Für diesen plädierten dessen Verteidiger deshalb am Donnerstag auf einen Freispruch. Eine Teilnahme an der Tat habe ihm nicht nachgewiesen werden können, sagte Anwalt Hendrik König.
Zuvor hatte am Vormittag Roland Weber, der die beiden zehn und 14 Jahre alten Kinder der Getöteten als Nebenkläger vertritt, plädiert. "Es ging hier um Macht und Kontrolle über Frauen", fasste er seine Einschätzung der Tat zusammen. Maryam habe eine eigene Wohnung gewollt, sich selbst einen neuen Partner gesucht. Das hätten ihre Brüder ihr nicht zugestanden und sie deshalb getötet. "Sie haben die Kinder um eine halbwegs unbekümmerte Kindheit und Jugend gebracht."
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern den gemeinschaftlichen Mord an ihrer Schwester vor. Die beiden hätten diese aus niedrigen Beweggründen getötet, sagte Staatsanwältin Antonia Ernst in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche und beantragte dafür lebenslange Haftstrafen.
Die beiden hätten Maryam mit der Tötung "bestrafen und aus der Familie entfernen" wollen, sagte Ernst. Diese habe sich eine eigene Wohnung gesucht, eine neue Liebesbeziehung geführt, sich generell der Kontrolle der Brüder entziehen wollen.
Die beiden Männer sollen die zweifache Mutter am 13. Juli 2021 unter einem Vorwand in die Wohnung eines der beiden Brüder im Berliner Bezirk Neukölln gelockt und erdrosselt haben. Zusätzlich schnitten sie ihr laut Obduktion die Kehle auf.
Die Leiche brachten sie nach der Tat in einem Rollkoffer mit einem Taxi zum Berliner Fernbahnhof Südkreuz, von wo aus die Brüder mit ihrer grausigen Fracht per Zug nach Bayern fuhren. Dort, in der Nähe des Wohnorts des 27-jährigen Angeklagten, vergruben sie die Leiche. Das Urteil soll am 9. Februar fallen.
F.Dubois--AMWN