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Anklage fordert lange Strafen im Prozess um Dreifachmord von Starnberg
Im Prozess um den Dreifachmord von Starnberg vor drei Jahren hat die Staatsanwaltschaft lange Strafen gefordert. Vor dem Landgericht München II forderte die Anklage für den Haupttäter Maximilian B. und dessen Komplizen Samuel V. am Montag jeweils dreizehn Jahre und sechs Monate Jugendhaft. Außerdem soll das Gericht nach dem Plädoyer für beide den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung anordnen, da von ihnen weitere Straftaten zu erwarten seien.
Der Prozess brachte eine Reihe bizarrer weiterer Aspekte nach außen. So soll eines der Mordopfer, der 21 Jahre alte Büchsenmacher-Lehrling und Waffennarr Vincent von P., bereits konkret einen Amoklauf in einem Münchner Einkaufszentrum geplant haben. Auch aus diesem Grund soll der 22 Jahre alte B. Zeitdruck verspürt haben, seinen Freund zu töten und dessen Waffen zu stehlen.
Als Motiv für den Mord an seinem Freund nimmt das Gericht bei B. Habgier an, weil er einen Teil von dessen wertvollen Waffen verkaufen wollte. Den 64 Jahre alten Vater und die 60 Jahre alte Mutter soll er dann erschossen haben, um nicht entdeckt zu werden.
Die Tat ließ B. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft als einen erweiterten Suizid aussehen, er soll seinem toten Freund dazu die Tatwaffe in die Hand gedrückt haben.
Der Hauptangeklagte soll seinem Komplizen Samuel V. den Mord angekündigt und sich von diesem zum Tatort fahren lassen haben. Den Tatabend soll B. zunächst kiffend mit von P. in dessen Elternhaus verbracht und gewartet haben, bis dieser schläft. Per WhatsApp soll er mit Codeworten Samuel V. den Beginn und Vollzug des Dreifachmordes angekündigt haben - dieser wartete währenddessen Pornos guckend und nach Prostituierten suchend in seinem Auto, so die Staatsanwaltschaft.
Nach den Morden machte B. ein Video von seinen Tatopfern. Staatsanwältin Julia Wiesenbauer warf B. vor, seine Mordopfer damit verhöhnt zu haben. So habe er die toten Eltern gefilmt, das Licht in deren Schlafzimmer wieder ausgemacht und dazu gesagt, "dann lass' ich euch mal weiterschlafen". Das Video teilte B. mit seinem Komplizen.
B. sei pleite gewesen und habe von von P. Teile von dessen umfassender Waffensammlung stehlen wollen, um diese anschließend zu verkaufen. Er sei davon ausgegangen, dass alleine ein Maschinengewehr aus dem Besitz von von P. 300.000 bis 400.000 Euro wert sei.
Der Hauptangeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, der Mitangeklagte dagegen zu den Vorwürfen weitgehend geschwiegen.
Zu dem von Vincent von P. geplanten Amoklauf sagte die Staatsanwältin, "das Ziel sei gewesen, möglichst viele Menschen zu töten". B. hätte von P. bei dem Amoklauf helfen sollen, am Ende des Amoklaufs hätten sich beide dann selbst das Leben nehmen sollen. Aufgrund der Planungen des Amoklaufs habe B. Zeitdruck verspürt, seinen Freund töten zu müssen. Außerdem habe er durch die Pläne eine gewisse moralische Überlegenheit für seine eigenen Mordpläne verspürt.
Nach der Staatsanwaltschaft sollen nun die Nebenklagevertreter und die Verteidiger plädieren. Das letzte Plädoyer ist derzeit für den 6. März vorgesehen, danach könnte absehbar die Urteilsverkündung folgen.
X.Karnes--AMWN