-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
Supreme Court prüft Schutz von Internetriesen vor Klagen wegen Nutzerinhalten
Der Oberste Gerichtshof der USA hat sich in einem äußerst wichtigen Fall mit dem Schutz großer Online-Plattformen vor Klagen wegen von Nutzern veröffentlichten Inhalten befasst. Bei der Anhörung vor dem Supreme Court in Washington ging es am Dienstag um eine Gesetzesklausel aus dem Jahr 1996, die Internetkonzernen eine weitgehende Immunität bei Nutzerposts verschafft - und um die islamistischen Anschläge in Paris vom November 2015 mit 130 Toten.
Der Fall geht auf eine Klage der Familie der US-Studentin Nohemi Gonzalez zurück, die bei der Anschlagsserie in der französischen Hauptstadt getötet worden war. Die Familie wirft der zu Google gehörenden Videoplattform Youtube vor, Nutzern Videos der hinter den Anschlägen stehenden Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) empfohlen und damit zur Radikalisierung von Islamisten beigetragen zu haben. Google habe dem IS geholfen, "seine Botschaft zu verbreiten", und die Miliz damit unterstützt.
Die Klage wurde von US-Bundesgerichten aber unter Verweis auf eine als "Section 230" bekannte Gesetzesklausel zurückgewiesen. In der Klausel aus dem Jahr 1996 wird festgehalten, dass Internetunternehmen nicht als Herausgeber angesehen werden und deswegen nicht für auf ihren Plattformen veröffentlichte Nutzerinhalte zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die Familie Gonzalez argumentiert aber, die IS-Inhalte seien nicht nur auf Youtube veröffentlicht, sondern Nutzern aufgrund von Algorithmen auch empfohlen worden. Dies sei durch "Section 230" nicht abgedeckt. "Die Auswahl der Nutzer, denen IS-Videos empfohlen wurden, wurde durch von Youtube erschaffene und eingesetzte Computeralgorithmen bestimmt", heißt es in der Klage.
Dass der Supreme Court den Fall zur Überprüfung angenommen hat, könnte darauf hindeuten, dass die Verfassungsrichter diesem Argument ein gewisses Gewicht einräumen. Das Urteil wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen, das Sitzungsjahr des Gerichtshofs läuft bis Ende Juni. Sollte die Familie Gonzalez Recht bekommen, hätte dies weitreichende Konsequenzen für Onlineriesen wie Google und Facebook und das Internet insgesamt.
Google rief den Supreme Court in einem Gerichtsdokument auf, nicht einen "zentralen Baustein des modernen Internets" zu untergraben. "Empfehlungsalgorithmen machen es möglich, die Nadeln im größten Heuhaufen der Menschheit zu finden." Der Facebook-Mutterkonzern Meta erklärte, sollten Klagen gegen Internetkonzerne aufgrund von Algorithmen erlaubt werden, dann würden den Unternehmen "buchstäblich die ganze Zeit" juristische Konsequenzen wegen Inhalten Dritter drohen.
"Section 230" steht schon seit längerer Zeit in der Kritik - unter anderem wegen des wachsenden Misstrauens gegenüber Internetkonzernen und ihrer großen Macht in den USA. Demokraten wie Republikaner haben sich für eine Reform der Klausel ausgesprochen, die entstand, als Google noch nicht existierte und Facebook-Gründer Mark Zuckerberg elf Jahre alt war.
Allerdings erscheinen konkrete Gesetzesreformen angesichts der parteipolitischen Spannungen in Washington derzeit eher unwahrscheinlich. Umso wichtiger könnte eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Landes werden.
Ch.Kahalev--AMWN