-
Bericht: Experten erwarten Rentenplus von bis zu 4,7 Prozent
-
Alex Bodi und Prof. Dr. Dieter Lazik schließen Vertrag für ALPHA WHEY und BODI Energydrink
-
Social-Media-Sucht: Tiktok wendet Prozess in USA durch 100-Millionen-Vergleich ab
-
Bericht: OpenAI stoppte Training von KI-Modell Astra wegen Sicherheitsproblemen
-
Iran bekräftigt Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen sieben Tagen
-
Zidane: Verletzter Mbappé verlässt Frankreichs Teamquartier
-
Italien verliert auch unter Mancini - Zidane startet mit Sieg
-
Italien verliert auch unter Maldini - Zidane startet mit Sieg
-
Trump postete höchstwahrscheinlich KI-retuschiertes Bild von Xis Staatsbesuch
-
Klub-WM: Füchse Berlin erledigen erste Pflichtaufgabe
-
Cambridge-Analytica-Skandal: Facebook-Mutter Meta unterliegt vor US-Gericht
-
EM-Countdown: DHB-Frauen gewinnen ersten Test in Spanien
-
Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht
-
Putin: Russland bereitet sich nicht auf "irgendeine Art von Kampf mit Europa" vor
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien "auf das Schärfste"
-
Berlin: Linke stimmt auf Parteitag für Sondierungen mit Grünen und SPD
-
Schwere Kämpfe zwischen Tigray-Rebellen und Armee - Internetausfall in Nordäthiopien
-
Libanons Regierungschef Salam warnt vor "Vakuum" nach Abzug von UN-Friedensmission
-
"Zerstörende Dimension erreicht": Berliner Linke weist Antisemitismusvorwurf zurück
-
US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten
-
Trump nennt Gipfel mit Xi erfolgreich und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
Bundesverwaltungsgericht: Russische Rosneft darf gegen Bundesregierung klagen
Der russische Rosneft-Konzern kann wegen der Treuhandverwaltung für zwei seiner Tochterfirmen in Deutschland gegen die Bundesregierung klagen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte am Mittwoch die Forderung des Bundeswirtschaftsministeriums nach einer Abweisung der Klage ab. Die Möglichkeit der Beeinträchtung verschiedener Rechte der Kläger durch das Vorgehen der Bundesregierung komme durchaus in Betracht, sagte die Vorsitzende Richterin Ulla Held-Daab.
Verhandelt wurde die Klage einer russischen Gesellschaft des Konzerns sowie einer luxemburgischen Holding - sie sind jeweils formell Muttergesellschaft der unter Treuhand gestellten deutschen Rosneft-Töchter. Richterin Held-Daab verwies im Fall der Holding insbesondere auf deren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat und dem daraus resultierenden Rechtsschutz nach EU-Recht. Die russische Gesellschaft könne unter Umständen eine Verletzung ihres Eigentums geltend machen.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte beide Unternehmen als nicht klageberechtigt eingestuft und hielt vor Gericht daran fest. Anwalt Ulrich Karpenstein führte im Fall der luxemburgischen Holding an, dass es sich um eine "reine Briefkastenfirma" handle. Er regte an, die Angelegenheit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen.
Bei der russischen Gesellschaft hingegen handle es sich um einen Staatskonzern, "der auch als verlängerter Arm der russischen Regierung genutzt worden ist", sagte Karpenstein. Rosneft könne sich also nicht auf Eigentumsschutz berufen. Rosneft-Anwalt Betrand Malmendier widersprach dieser Darstellung und verwies insbesondere auf eine gewichtige Beteiligung des britischen Ölkonzerns BP an Rosneft.
Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) hatte im September im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) und die Rosneft Deutschland GmbH unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Die Unternehmen stehen für zwölf Prozent der Erdölverarbeitungskapazität in Deutschland. Besonders wichtig ist die PCK-Ölraffinerie im brandenburgischen Schwedt, die die Region Nordostdeutschland und den Flughafen Berlin-Brandenburg mit Mineralöl versorgt.
Laut Wirtschaftsministerium war der Betrieb der Rosneft-Anlagen gefährdet, weil andere Unternehmen wie Zulieferer oder IT-Dienstleister unter Verweis auf Sanktionen die Zusammenarbeit mit dem russischen Konzern eingestellt oder dies angekündigt hätten. Zudem habe es Hinweise darauf gegeben, dass von russischer Seite "massiv" Kapital aus den deutschen Gesellschaften abgezogen werden könnte.
Auch sei die Umstellung der Rosneft-Anlagen auf nicht-russisches Öl mit Blick auf ein ab 1. Januar 2023 geltendes Embargo nur mittels Treuhandverwaltung möglich. Es ist etwa der Bau einer neuen Pipeline zur Versorgung der PCK-Raffinerie vom Rostocker Hafen aus geplant. Außerdem soll Öl aus dem polnischen Danzig kommen; Warschau will jedoch nicht mit Rosneft zusammenarbeiten.
Die Rosneft-Anwälte verwiesen auf ungestörte Öllieferungen aus Russland bis zum Inkrafttreten des Embargos. Auch zur Umstellung auf nicht-russisches Rohöl sei der Konzern bereit gewesen. Insgesamt sei die Maßnahme der Bundesregierung unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen. So habe es im Voraus der Treuhandanordnung keine Konsultationen seitens Berlins mit dem russischen Mutterkonzern gegeben.
Das Bundeswirtschaftsministerium stütze sich auf "anonyme Hinweise", kritisierte Rosneft-Anwalt Malmendier. Auch für eine von Karpenstein erwähnte Unterwanderung der Rosneft-Gesellschaften durch den russischen Geheimsdienst gebe es keine Belege. Insgesamt dürfe nicht "aufgrund eines Krieges, den wir alle sehr bedauern", die geltende Rechtsordnung ausgesetzt werden.
Die Verhandlung wurde am Mittwochnachmittag fortgesetzt. Eine Entscheidung könnte aber möglicherweise erst bei einem zweiten Verhandlungstermin am 7. März fallen.
P.M.Smith--AMWN