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Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht gegen Scholz
Im Zusammenhang mit einer Vernehmung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Cum-Ex-Skandal sieht die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft weiter keinen Anfangsverdacht für eine etwaige Falschaussage. Das teilte die Behörde am Montag mit. Sie bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung der Hamburger Staatsanwaltschaft vom Dezember. Auslöser des Vorgangs war eine Anzeige eines Hamburger Rechtsanwalts, der Anzeichen für mutmaßliche Falschaussagen sah.
Hintergrund sind Aussagen des frühere Hamburger Bürgermeisters Scholz vor einem Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft im Frühjahr 2021. Der Rechtsanwalt sah darin eine Diskrepanz zu Aussagen von Scholz vor dem Finanzausschuss des Bundestags im Jahr davor, die aufgrund der inzwischen veröffentlichen Protokolle nachzulesen sind. Es geht um die Frage, ob sich Scholz an Inhalte eines Gesprächs mit einem Banker im Jahr 2017 erinnert.
Nach Einschätzung der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft sind die in den Protokollen in indirekter Rede wiedergegebenen Aussagen von Scholz vor dem Bundestagsfinanzausschuss dabei "objektiv mehrdeutig" und beziehen sich zum überwiegenden Teil lediglich auf "Erkenntnisse aus Medienberichten sowie veröffentlichte Tagebuchaufzeichnungen" des Bankers. Aus den Protokollen lasse sich daher "kein konkretes Erinnerungsvermögen" von Scholz ableiten.
Ergänzend dazu kämen auch weitere Deutungen in Betracht, etwa dass sich bei Scholz erst später Erinnerungslücken ergaben oder dass er sich vor dem Finanzausschuss irrte, nicht aber im Jahr darauf im Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft. Beides wäre straflos. Insgesamt gebe es deshalb keinen Anfangsverdacht auf uneidliche Falschaussage im dem Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft, erläuterte die Generalstaatsanwaltschaft ihren Beschluss.
Der Skandal dreht sich um die Frage, ob die Hamburger Warburg-Bank vor etlichen Jahre durch eine Intervention der Politik davor bewahrt werden sollte, eine millionenschwere Strafzahlung wegen des Cum-Ex-Steuerskandals leisten zu müssen. Ein Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft geht dem seit rund zweieinhalb Jahren nach. Scholz sagte dort bereits zweimal als Zeuge aus. Er wies stets alle Vorwürfe der Einflussnahme vehement zurück.
Die Hamburger Opposition leitet aus den Protokollen des Finanzausschusses ebenfalls den Vorwurf einer mutmaßlichen Falschaussage von Scholz vor dem Untersuchungsausschuss der Bürgerschaft ab. Sie plant deshalb eine dritte Zeugenvernehmung von Scholz in dem Untersuchungsausschuss, wie im Januar bekanntgeben wurde. Zuvor will sie zudem die Bundestagsabgeordneten als Zeugen befragen, die seinerzeit den Finanzausschuss in Berlin bildeten.
Der gesamte Komplex beschäftigt Politik, Öffentlichkeit und Justiz schon seit Jahren. Bereits im vergangenen Jahr hatte derselbe Rechtsanwalt eine Strafanzeige gegen Scholz wegen Falschaussage gestellt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft sah bereits damals indes keinen Anfangsverdacht, die Generalstaatsanwaltschaft der Hansestadt bestätigte dies später ebenfalls.
Die über Jahre von Banken und Finanzakteuren getätigten Cum-Ex-Geschäfte gelten als womöglich umfassendstes System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte. Investoren prellten den Staat damit um Milliarden. Sie handelten Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag und ließen sich in diesem Zusammenhang mehrfach Kapitalertragsteuer erstatten.
Politik und Steuerverwaltung gingen gegen die Praxis lange Zeit hinweg gar nicht und dann nur zurückhaltend vor. Im Juli 2021 entschied schließlich der Bundesgerichtshof, dass es sich bei fraglichen Cum-Ex-Geschäften um Steuerhinterziehung handelt. Inzwischen gab es erste Verurteilungen von Finanzakteuren, weitere Ermittlungen etwa gegen Bankmitarbeiter laufen.
M.Fischer--AMWN