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Ehemaliger Kassierer einer Bank müssen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen
Zwei ehemalige Kassierer einer Bank in Rheinland-Pfalz, die wegen aus der Kasse entnommener Gelder verurteilt wurden, müssen Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen. Sie müssen den über Jahre entnommenen Gesamtbetrag in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro zurückerstatten, wie das Oberlandesgericht in Zweibrücken am Mittwoch mitteilte. Die Bank ist nicht mitschuldig an der Tat. (Az. 7 U 214/21)
Über Jahre entnahmen die beiden ehemaligen Mitarbeiter etwas mehr als 1,1 Millionen Euro aus der Kasse. Erst 2018 erfuhr die Bank davon. Das Amtsgericht Pirmasens verurteilte die beiden wegen Betrugs und Unterschlagung jeweils zu drei Jahren und neun Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem verurteilte sie das Landgericht Zweibrücken dazu, den gesamten Betrag zurückzuzahlen.
Gegen die volle Rückzahlung versuchten sich die ehemaligen Mitarbeiter gerichtlich zu wehren. Ihrer Ansicht nach soll die Bank eine Mitschuld tragen, weil sie den Bargeldkassenbestand nicht vollumfänglich geprüft haben soll. Zudem hätten sie sich nicht selbst bereichert, sondern das Geld an Dritte weiter gegeben.
Die Richter in Zweibrücken wiesen dies zurück. Bei einer Unterschlagung komme es nicht darauf an, ob die Mitarbeiter das Geld für sich behalten oder weitergeben. Die Bank habe auf das "Vier-Augen-Prinzip" gesetzt, was als Kontrolle bei langjährigen Mitarbeitern ausreiche, urteilten die Richter. Dass sie auf die Erfassung der tatsächlichen Bargeldbestände am Jahresende verzichtete, sei nur eine leichte Fahrlässigkeit.
F.Bennett--AMWN