-
Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab
-
"Ein reines Kürzungspaket": SPD droht mit Blockade der Pflegereform
-
EM-Vorbereitung: DHB-Frauen unterliegen Spanien im zweiten Test
-
Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern
-
Nordirland: 2000 Menschen blockieren umstrittene Parade des Oranier-Ordens
-
Prognosen: Schweizer lehnen strengere Auslegung von Neutralität ab
-
Aus Lastwagen und Kran abgezapft: Dieseldiebe erbeuten 6000 Liter in Bremen
-
Missbrauch in der Kirche: Papst Leo XIV. mahnt zu "höchster Wachsamkeit"
-
Hälfte des Senats in Frankreich wird neu gewählt
-
Nach Wahl in Berlin: SPD stimmt für Sondierungen mit Linkspartei und Grünen
-
Drama in Berlin: Assefa verpasst Weltrekord
-
Schweizer stimmen über strengere Auslegung von Neutralität ab
-
Papst Leo XIV. feiert Messe unter freiem Himmel in Lourdes
-
Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und acht Schwerverletzte in Bayern
-
Nach Zwangsräumung von Wohnung einer 87-Jährigen: Protestcamp in Madrid errichtet
-
Erste Begegnung seit Kriegsbeginn: Wadephul trifft russischen Außenminister in New York
-
"Keine anderen Pläne": Ministerpräsident Wüst will in Nordrhein-Westfalen bleiben
-
Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt
-
DOSB-Präsidentschaft: Weikert will sich zeitnah erklären
-
MLS: Müller trifft, Whitecaps verspielen Sieg
-
Klopp streicht Schlotterbeck aus dem Kader
-
Laver Cup: Zverev holt Sieg an der Seite von Ruud
-
Klopp sieht viel Potenzial im Sturm
-
Klopp will DFB-Team eigene Identität vermitteln
-
Rauhe sieht auch den Kanzler beim Olympia-Projekt gefordert
-
Pechvogel Kane: "An einem anderen Tag hätten wir gewonnen"
-
"Gehen gemeinsam durchs Feuer": Tah schwärmt von Klopp
-
Schwerer Herbststurm wütet über Nordosten der USA - mindestens ein Todesopfer
-
Stichwahlen um kommunale Spitzenposten in Niedersachsen
-
Papst Leo XIV. besucht Pilgerort Lourdes - Treffen mit Missbrauchsopfern
-
Schweizer stimmen über Stärkung der Neutralität ab
-
Hessischer Ministerpräsident Rhein fordert Fortsetzung der "Stadtbild"-Debatte
-
Venezuela: Weitere 39 politische Gefangene nach zweiter Dialogrunde freigelassen
-
Bericht: Asylerstanträge bis 25. September auf tiefstem Stand seit 2012
-
Kane scheitert vom Punkt: Eiskaltes Spanien bestraft England
-
Wadephul warnt in Rede bei Vereinten Nationen vor Risiken durch KI
-
Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid
-
Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz
-
Berlin: SPD-Landesvorstand stimmt für Sondierungsgespräche mit der Linken
-
Rad-WM: Koch verpasst Medaille - Vollering triumphiert
-
Kiel gibt Derbysieg gegen Flensburg aus der Hand
-
Debüt mit "Sternchen": Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Perfektes Debüt: Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Lawrow: Russland wird Ziele in der Ukraine "egal wie" erreichen
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
Landesverfassungsgericht verbietet Briefwahl an Bremer Schulen in Woche vor Wahltag
In Bremer Schulen darf in der Woche vor der Bürgerschaftswahl nicht per Brief gewählt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf sei mit der Landesverfassung nicht vereinbar, weil er eine bestimmte Gruppe von Wahlberechtigten - nämlich Schülerinnen und Schüler - privilegiere, entschied der Bremer Staatsgerichtshof am Dienstag. In Bremen wird am Sonntag ein neues Landesparlament gewählt, wahlberechtigt sind schon 16-Jährige.
Die Bürgerschaft hatte im Oktober in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Ziel beschlossen, in allen Schulen mit mindestens 100 wahlberechtigten Schülerinnen und Schülern in der Woche vor der Wahl Außenstellen der Gemeindebehörde einzurichten. Dort sollten alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, Briefwahlunterlagen zu beantragen und abzuholen sowie per Brief zu wählen. So sollte der sinkenden Wahlbeteiligung vor allem bei den 16- und 17-Jährigen entgegengewirkt werden.
Die Bürgerschaft legte den Gesetzentwurf dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vor, dem Verfassungsgericht der Hansestadt. Dieses erklärte nun, dass der Entwurf gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verstoße. Er solle den Zugang zur Wahl für eine bestimmte Wählergruppe erleichtern, nämlich die Jugendlichen an den Schulen. Bei Sonderregelungen für einzelne Gruppen gebe es aber nur einen geringen Spielraum.
Es dürften Nachteile ausgeglichen werden, die sonst faktisch zum Ausschluss von der Wahl führen würden. Als Beispiele nannte das Gericht Helfer für Sehbehinderte oder Sonderwahlbezirke in Krankenhäusern und Heimen. Das Konzept der "Schulwahl" sei damit nicht zu vergleichen, urteilte es. Die Ungleichbehandlung werde auch nicht dadurch ausgeglichen, dass andere Wahlberechtigte ebenfalls in den Schulen per Brief wählen könnten.
M.A.Colin--AMWN