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Lebenslange Haft für saarländischen Krankenpfleger wegen versuchten Mordes
Das Landgericht Saarbrücken hat einen Krankenpfleger wegen fünffachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem erhielt der Mann ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege und im Rettungswesen, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daniel B. aus Geltungssucht Patienten nicht verordnete Medikamente gegeben hatte.
Demnach arbeitete er in den Jahren 2015 und 2016 auf Intensivstationen in zwei saarländischen Kliniken. Dort gab er sechs Patienten nicht verordnete Herzkreislaufmedikamente. Dabei nahm er die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands und den Tod der Menschen billigend in Kauf.
Obwohl einige Patienten starben, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft jeweils einen Mordversuch und keinen vollendeten Mord. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Patienten konnte nicht nachgewiesen werden.
Zwei Patienten überlebten die hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme. Der Gesundheitszustand bei einer Patientin und einem Patienten verschlechterte sich infolge der Medikamentengabe deutlich, weswegen B. auch wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde.
Laut den Richtern handelte der Mann in der Absicht, sich durch Reanimationen unabhängig vom Erfolg emotionale Befriedigung sowie Anerkennung von Kollegen und Ärzten zu verschaffen. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. B.s Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der 31-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Der Fall erinnert an den Krankenpfleger Niels Högel, der wegen der Tötung von insgesamt 91 Intensivpatienten in zwei Krankenhäusern in Niedersachsen eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes verbüßt. Er verabreichte zwischen 2000 und 2005 massenhaft Patienten eigenmächtig Medikamente, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele Opfer starben dabei.
L.Davis--AMWN