-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
-
Nordrhein-Westfalen: 39-Jähriger bei Schüssen in Teestube tödlich verletzt
-
Hitzesommer: Schwache Kartoffelernte in diesem Jahr erwartet
-
Startup-Szene in Deutschland: Gründer sammeln deutlich mehr Investitionen ein
-
Mehr Ausflugsverkehr: ADAC erwartet Staus auf Autobahnen an Wochenende
-
Drohende SPD-Blockade bei Pflegereform: Regierung sucht intensiv nach Lösung
-
"Bewusstsein geschärft": Iren senden Botschaft mit Protest
-
Gescheiterte Abwahl von Bürgermeister in Hessen: Ermittlungen wegen Fälschungsverdachts
-
SPD-Gesundheitspolitiker Pantazis fordert bis Mittwoch Änderungen an Pflegereform
-
Professoren an deutschen Universitäten nehmen weniger Drittmittel ein
-
Ifo: Arbeitsmarkt stabilisiert sich - Firmen streichen etwas weniger Jobs
-
Taylor Swift erhält drei Preise bei MTV Musikvideo Awards und ist nun Rekordhalterin
EuGH-Gutachten: Winzer darf auch in fremdem Betrieb unter eigenem Namen keltern
Einem Gutachten zufolge kann ein Wein auch dann als von einem bestimmten Winzerbetrieb hergestellt gelten, wenn dieser für das Keltern der Trauben eine fremde Anlage gemietet hat. Dafür gälten aber bestimmte Voraussetzungen, erklärte Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona am Donnerstag am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es ging um einen Rechtsstreit von der Mosel. (Az. C-354/22)
Dort will ein Winzerbetrieb seine Weine unter den Begriffen "Weingut" und "Gutsabfüllung" vermarkten. Die Trauben wachsen aber auf einem 70 Kilometer entfernten, von einem anderen Winzer gepachteten Weinberg und werden auch dort gekeltert. Der Betrieb pachtet dazu die Kelteranlage für einen Tag zur ausschließlichen Nutzung. Vereinbart wurde, dass der Wein nach den Vorgaben des Betriebs angebaut und gekeltert wird.
Das Land Rheinland-Pfalz verbot die Nutzung der Begriffe "Weingut" und "Gutsabfüllung" unter diesen Umständen. Dagegen zog der Weinbaubetrieb vor Gericht. Die Sache ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses will vom EuGH wissen, wann die Weinherstellung nach EU-Recht dem namensgebenden Betrieb zuzuschlagen ist.
In seinem juristischen Gutachten erklärte der Generalanwalt nun, dass dies nach seiner Auffassung auch beim Keltern in einer fremden Anlage möglich sei, wenn diese für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich diesem Betrieb zur Verfügung stehe. Der Inhaber des Betriebs müsse aber die Leitung und Verantwortung für das Keltern übernehmen und es eng beaufsichtigen.
Eine Entscheidung ist das noch nicht, der Termin für die Urteilsverkündung in Luxemburg wurde noch nicht veröffentlicht. Die Richterinnen und Richter des EuGH orientieren sich aber häufig an der Auffassung des Generalanwalts.
O.M.Souza--AMWN