-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
-
US-Botschafter: Trump bot Xi Verkauf von Waffen an China an
-
Sondierungen in Mecklenburg-Vorpommern laufen - Grünen-Chefin Horn kündigt Rückzug an
-
Handball: DHB-Spielmacher Knorr folgt Uscins nach Paris
-
Taylor Swift räumt bei MTV-Awards ab und überholt Beyoncé
-
Steinmeier in Karlsruhe: "Grundgesetz gilt für alle und in allen deutschen Ländern"
EuGH-Gutachten: Kindeswohl kann Grund für Ablehnung von Auslieferung sein
Einem Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge kann eine Behörde die Auslieferung einer Mutter mit kleinen Kindern an ein anderes EU-Land ablehnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Das sei aber nur dann möglich, wenn die Behörde trotz Anfrage nicht absolut sicher sein könne, dass das Kindeswohl nicht gefährdet sei, erklärte die zuständige Generalanwältin Tamara Ćapeta am Donnerstag in Luxemburg. (Az. C-261/22)
Es ging um einen Fall aus Belgien und Italien. In Belgien wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Frau ausgestellt, die eine fünfjährige Haftstrafe absitzen sollte. Einige Monate später wurde sie in Italien verhaftet. Ihr Sohn, ein Kleinkind, lebte bei ihr. Damit das Kind bei der Mutter bleiben konnte, wurde die Haft durch Hausarrest ersetzt.
Das Berufungsgericht in Bologna bat die belgische Justizbehörde um Informationen zu Strafvollstreckung in Belgien gegen Mütter, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben. Da keine Antwort kam, lehnte es die Auslieferung der Frau ab und ordnete ihre Freilassung an. Die Generalstaatsanwaltschaft wandte sich an den italienischen Kassationsgerichtshof. Dieser setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls in solchen Fällen abgelehnt oder ausgesetzt werden kann.
Die Generalanwältin betonte nun, dass der Mechanismus des Europäischen Haftbefehls auf der Vermutung beruhe, dass die Mitgliedsstaaten die Grundrechte beachten. Diese Vermutung könne nur dann in Frage gestellt werden, wenn die Behörde wisse, dass es in dem betreffenden Staat Probleme mit der Gewährleistung des Rechts auf Familienleben von Inhaftierten gebe. In dem Fall weise aber nichts darauf hin. Die Auslieferung der Frau könne nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass möglicherweise ein Verstoß gegen das Recht auf Familienleben vorliege.
Bei Kindeswohl gehe es dagegen nicht um Vertrauen zwischen den einzelnen EU-Staaten, sondern es müsse festgestellt werden, was für ein bestimmtes Kind richtig sei. Eine Möglichkeit könne hier sein, die Strafe in Italien zu vollstrecken.
Das juristische Gutachten, die sogenannten Schlussanträge, sind noch keine Entscheidung. Bei ihrem späteren Urteil orientieren sich die europäischen Richterinnen und Richter aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
P.Santos--AMWN