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Bewährungsstrafe für 69-jährige IS-Unterstützerin an Oberlandesgericht Düsseldorf
Eine 69-jährige IS-Unterstützerin ist vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von eineinhalb Jahren, wie ein Gerichtssprecher am Freitag erklärte. Die Frau aus dem westfälischen Ibbenbüren unterstützte ihren bei der syrischen Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) aktiven Enkel mit mehreren tausend Euro. Sie wurde demnach wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die deutschtürkische Frau ihrem Enkel insgesamt 6910 Euro überwies. Der Mann hielt sich als IS-Kämpfer in Syrien auf. Die Geldtransfers fanden demnach zwischen 2016 und 2018 statt. Die Angeklagte habe mit dem Geld dazu beigetragen, dass der Enkel weiter als IS-Kämpfer in Syrien bleiben konnte. Er starb im Frühjahr 2019 in Syrien bei Kampfhandlungen.
Im Vorfeld des Prozesses gab es laut dem OLG-Sprecher eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Angeklagte zeigte sich demnach geständig. Deshalb endete das am Dienstag begonnene Verfahren bereits am zweiten Verhandlungstag.
Das Gericht berücksichtigte strafmildernd, dass die Frau die Zahlungen aus enger Verbundenheit zu ihrem Enkel tätigte. Sie sei von dessen Tod zudem weiterhin stark belastet. Die Frau soll neben ihrer Bewährungsstrafe rund 1500 Euro in monatlichen Raten an die Staatskasse zahlen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in dem Prozess eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 9 Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf eineinhalb Jahre Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
S.F.Warren--AMWN