-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt
-
Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche
-
Türkischer Schiedsrichter-Chef festgenommen
-
Nach Fast-Debakel: Bayern vor Bewährungsprobe in Lissabon
-
Anwältin: 87-Jährige in Spanien darf nach Zwangsräumung in Wohnung zurückkehren
-
Untreueprozess gegen frühere RBB-Intendantin Schlesinger startet im November
-
Bilger will mit Ländern weitere Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot für Lkw prüfen
-
Öffentliche Schulden im zweiten Quartal 2026 um 1,0 Prozent gestiegen
-
Rettungskräfte: Zahl der Toten bei Angriff der Armee auf Markt in Myanmar auf 50 gestiegen
-
Nach Explosion in Grenzgebiet: Südkorea wirft Norden Verletzung von Waffenstillstand vor
-
Machtkampf: FIFA wirft UEFA "Desinformationskampagne" vor
-
Geldvermögen deutscher Haushalte wächst auf 9,9 Billionen Euro - Zunahme aber schwächer
-
EU-Regeln drücken Geschäftszahlen von Online-Händler Shein
-
Präsident von Burkina Faso eröffnet erste Goldraffinerie des Landes
-
SPD-Politiker Pantazis zuversichtlich bei Einigung zur Pflegereform
-
Seoul: Explosion nordkoreanischer Mine in Grenzgebiet ist "Verletzung von Waffenstillstand"
-
UNHCR: Kürzung von Hilfgeldern gefährdet 8,3 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene
-
Erneut weniger Kleinkinder in Betreuung wegen sinkender Geburtenzahlen
-
Trump empfängt Chefs von Tech-Konzernen zu Gesprächen über KI im Weißen Haus
-
17-Jährige in NRW nach Sturz mit Fahrrad von Auto überrollt und gestorben
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell Astra 6.1 wegen Sicherheitsbedenken nicht
-
Rubio: "Ausländischer Akteur" hinter möglichem Anschlag bei britischem Luftwaffenstützpunkt
-
OpenAI entschuldigt sich nach Zugriff von KI-Agent auf australische Regierungswebsites
-
Jetzt gegen Zidane: Mancini nach erstem Sieg optimistisch
-
Tuchel vor Tschechien-Spiel: "Noch keine Siegpflicht"
-
Zidane lobt Olise: "Absolutes Naturtalent"
-
Nach drei Jahren: Ersatzmann Keenum führt Chicago zum Sieg
-
Bier und Molke aus Kanada: Neue US-Einfuhrsperre in Kraft
-
Céline Dion überrascht mit Auftritt bei Pariser Fashion Week
-
Bundestagspräsidentin Klöckner kritisiert Verhalten von AfD und Linken im Parlament
-
Deutsche Bahn informiert über Sanierung der Strecke Berlin-Hannover
-
Bundeskanzler Merz empfängt Kasachstans Präsidenten Tokajew
-
Wadephul reist in die Slowakei und zum Europarat nach Straßburg
-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
OVG: Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für Patienten
Ein Arzt hat keinen Anspruch auf Medikamente zur Selbsttötung für schwerkranke Patienten. Wie das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwoch mitteilte, wies das Gericht einen entsprechenden Antrag per Eilbeschluss am Dienstag ab. Nachdem eine Bundesbehörde den Antrag des Arztes abgelehnt hatte, klagte der Mediziner ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Köln. Nach seiner Beschwerde bestätigte das OVG die vorinstanzliche Entscheidung nun.
Der Kläger ist den Angaben zufolge Leiter des Ärzteteams des Vereins Sterbehilfe in Hamburg. Er beantragte beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn die Erlaubnis, das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital aus der Schweiz einzuführen. Das Mittel sollte demnach an sterbewillige Patentienten zur Selbsttötung abgegeben werden. In Deutschland ist das Mittel über Apotheken nicht beziehbar.
Das Bundesinstitut lehnte den Antrag des Arztes jedoch ab. Das OVG bestätigte die vorangegangene Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts mit seinem Beschluss. Zur Begründung hieß es, Ärzte seien nicht berechtigt, ihren Patienten Betäubungsmittel zur freien Verfügung zu überlassen.
Demnach darf ein Arzt Betäubungsmittel nur "verschreiben, verabreichen oder ihren Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen". Patienten dürften in diesen Fällen jedoch keine eigene Verfügungsgewalt über das Medikament erlangen.
Zwar könne ein Patient aufgrund einer ärztlichen Verschreibung Betäubungsmittel zur freien Verfügung erhalten, führte das Gericht weiter aus. Die Abgabe eines verschriebenen Betäubungsmittels sei jedoch allein Apotheken vorbehalten. Hintergrund sei die Verhinderung von Missbrauch. Der Beschluss ist unanfechtbar.
D.Kaufman--AMWN