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EuGH: In Kampf gegen schwere Kriminalität gesammelte Daten nicht anderweitig nutzen
Ursprünglich zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität gesammelte Daten dürfen nicht für Verwaltungsuntersuchungen zu Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden. Das lasse die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht zu, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Es ging um einen Fall aus Litauen. (Az. C-162/22)
Dort war ein Staatsanwalt seines Amts enthoben worden, weil er einem Verdächtigen Informationen gegeben haben soll. Das Dienstvergehen wurde mithilfe von auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten nachgewiesen. Gegen dieses Vorgehen wandte sich der Staatsanwalt vor Gerichten in Litauen.
Das dortige Oberste Verwaltungsgericht fragte den EuGH, ob die Daten in solchen Fällen genutzt werden dürfen. Nachdem dieser nun antwortete, muss das litauische Gericht im Einzelfall entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
D.Sawyer--AMWN