-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
-
Großrazzia gegen Banden: Führungsriege von Duisburger Hells Angels "vom Netz genommen"
-
Merz mit Nato-Generalsekretär Rutte beim deutsch-niederländischen Korps
-
Drei Jahre Jugendstrafe für jugendlichen IS-Sympathisanten - Sprengstoff gehortet
-
Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg
-
Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf
-
ALEX BODI VE ALMAN ŞİRKETLER GRUBUNDAN HALLE’DE 166 DAİREYE YATIRIM
Sexuelle Gewalt künftig als Kriegsverbrechen vor deutschen Gerichten verfolgbar
Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf des Justizministeriums, der auf eine entsprechende Änderung des Völkerstrafrechts abzielt. Die dort festgeschriebenen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen sollen so angepasst werden, dass sie auch Delikte wie sexueller Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen.
Durch die Anerkennung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen können diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Weltrechtsprinzips.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) wertete den Kabinettsbeschluss als "deutliches Zeichen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt". Der Nachrichtenagentur AFP sagte die Ministerin: "Sexualisierte Gewalt, vor allem gegen Frauen, wird in Konflikten seit langem weltweit von Terroristen und in bewaffneten Konflikten systematisch und als taktische Waffe genutzt." Die Bundesregierung stärke nun "die Rechte der Opfer dieser schrecklichen Verbrechen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken".
Nach Worten von Paus reagiert die Bundesregierung mit der Neuregelung auch auf Gräueltaten im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Zudem nahm die Grünen-Politikerin Bezug auf den Terrorangriff der radikalislamischen Hamas am 7. Oktober gegen Israel: "Als Feministin empört und bedrückt mich die organisierte und inszenierte sexualisierte Gewalt der Hamas gegen jüdische Frauen bei dem terroristischen Angriff auf Israel."
Mit dem Gesetzentwurf sollen laut Bundesregierung zudem die Rechte von Opfern von Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestärkt werden. Sie und deren Angehörige soll die Nebenklagebefugnis eingeräumt werden: Sie könnten sich dann den in Deutschland geführten Verfahren als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anschließen. Wurden sie für die Nebenklage zugelassen, sollen sie zudem Anrecht auf eine psychosoziale Prozessbegleitung haben - ohne weitere Voraussetzung.
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf darüber hinaus die "Rezeption und Verbreitung" wichtiger deutscher Völkerstrafrechtsprozesse fördern. Nicht-deutschsprachige Journalistinnen und Journalisten sollen demnach in Zukunft Dolmetschungen nutzen können. Übersetzungen "wegweisender Urteile zum Völkerstrafrecht" soll es zudem künftig in englischer Sprache geben.
"Das Völkerstrafrecht hat seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt", erklärte Justizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch zum Kabinettsbeschluss. "Jetzt gilt es umso mehr, das internationale und deutsche Völkerstrafrecht mit Leben zu füllen." Mit dem Gesetzentwurf stärke die Bundesregierung die Opferrechte von Betroffenen von Völkerstraftaten, erleichtere die Rezeption deutscher Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch und schließe im deutschen Recht Strafbarkeitslücken.
J.Oliveira--AMWN