-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
-
Großrazzia gegen Banden: Führungsriege von Duisburger Hells Angels "vom Netz genommen"
-
Merz mit Nato-Generalsekretär Rutte beim deutsch-niederländischen Korps
-
Drei Jahre Jugendstrafe für jugendlichen IS-Sympathisanten - Sprengstoff gehortet
-
Koalition debattiert weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Exfreund aus Habgier ermordet: Lebenslange Haft in Hamburg
-
Schwarzbuch: Steuerzahlerbund listet wieder 100 Beispiele der Verschwendung auf
-
ALEX BODI VE ALMAN ŞİRKETLER GRUBUNDAN HALLE’DE 166 DAİREYE YATIRIM
Bundesfinanzhof: "Verklicken" bei der Steuererklärung ist kein Schreibfehler
Wer bei einer Steuererklärung mit der Finanzamts-Software Elster auf frühere Daten zurückgreift, muss aufpassen: Denn anders als ein Schreibfehler ist ein "Verklicken" später nicht mehr einfach korrigierbar, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. (IX R 17/22)
Beim Ausfüllen eines Steuerformulars über Elster lassen sich die Daten früherer Steuererklärungen importieren – entweder von Elster selbst oder bei der Nutzung eines Steuerprogramms vom eigenen Computer oder der Cloud des Programmanbieters. Dadurch müssen gleichbleibende Daten nicht immer wieder neu eingegeben werden.
Im Streitfall hatte ein Ehepaar aus Niedersachsen seine Steuererklärung für 2018 elektronisch übermittelt. Nur zwei Tage nach dem Versand des Steuerbescheids im Oktober 2019 schickte das Ehepaar über das rein elektronische authentifizierte Verfahren (Mein Elster) eine weitere Steuererklärung für 2018 ab. Die Gründe hierfür blieben unklar. Das Finanzamt wertete dies jedenfalls als berichtigte Steuererklärung und forderte daraufhin eine Nachzahlung von knapp 1300 Euro.
Dabei war dem Ehepaar allerdings ein Fehler unterlaufen. Anstatt für ihre neue Erklärung auf die Daten für 2018 zurückzugreifen, klickten sie auf ihrem Computer auf die von 2017, in dem sie höhere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hatten. Die reguläre Monatsfrist für Einsprüche gegen einen Steuerbescheid ließ das Ehepaar verstreichen. Erst im Mai 2020 beantragte es die Aufhebung des neuen, höheren Steuerbescheids.
Das war jedoch zu spät, urteilte nun der BFH. Der Steuerbescheid sei bestandskräftig geworden. Ein "mechanisches Versehen" könne nur dann zur Aufhebung eines Steuerbescheids führen, wenn das Versehen dem Finanzamt unterlaufen sei.
Auch ein "Schreib- oder Rechenfehler" durch die Steuerpflichtigen lässt die Aufhebung eines bestandskräftigen Steuerbescheids noch zu. Ein solcher Fehler sei hier dem Ehepaar aber nicht unterlaufen. Das Ehepaar habe schlicht einen falschen Datensatz angeklickt, ohne diesen dann nochmals zu überprüfen.
Auch wenn man dies als einem Schreibfehler ähnlich ansehen könne, greife die Ausnahmeklausel hier nicht, urteilte der BFH. Deren Anwendungsbereich sei eng auszulegen und auf tatsächliche Schreib- und Rechenfehler beschränkt.
F.Dubois--AMWN