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Gericht bestätigt vorläufige Gehaltskürzung für Halles Oberbürgermeister Wiegand
Der suspendierte Oberbürgermeister von Halle an der Saale, Bernd Wiegand (parteilos), bekommt vorläufig weiter 50 Prozent weniger Geld. Wie das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am Dienstag in Halle mitteilte, bestätigte das Verwaltungsgericht Magdeburg das behördliche Vorgehen in dem Disziplinarverfahren. Wiegand ist unter anderem wegen einer sogenannten Impfaffäre vorläufig seines Amts enthoben.
Er soll Anfang 2021 als Oberbürgermeister gegen die in der Coronaverordnung vorgesehene Impfreihenfolge verstoßen haben. Das Verwaltungsgericht habe nun Wiegands Antrag gegen die Einbehaltung von Bezügen abgelehnt, teilte das Landesverwaltungsamt mit. Der Beschluss sei aber noch nicht rechtskräftig.
Das Landesverwaltungsamt führt das Disziplinarverfahren. Erst im September entschied das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt, dass Wiegand vorläufig suspendiert bleibt. Ein Strafverfahren blieb ihm dagegen erspart. Im Juni bestätigte das Oberlandesgericht in Naumburg, dass die Vorwürfe keinen Straftatbestand erfüllten.
Wiegand war 2012 zum Oberbürgermeister von Halle gewählt worden. Im Oktober 2019 wurde der Diplomverwaltungswirt wiedergewählt. Im Juni 2021 enthob ihn das Landesverwaltungsamt vorläufig seines Amts und kürzte seine Bezüge um die Hälfte. Wiegands Amtszeit läuft noch bis Oktober 2026.
L.Miller--AMWN