-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
-
Klopp feiert sein "Oktoberfest": Endlich der erste Sieg
-
Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Frankreich: Streit um politische Verantwortung für Schülerproteste
-
Paris: Macron und Milei beraten über Rohstoffe und Investitionen
-
US-Außenminister Rubio reist nach Island und Südeuropa
-
"Chef" Mertesacker: "Unglaubliche Lust" auf den DFB
-
Zidane über berühmten Kopfstoß: "Bereue es nicht"
-
Klopp bietet zwei Debütanten auf
-
Klopp wies Kimmich ab: "Er hat ein paarmal nachgefragt"
-
Von ICE-Mitarbeiter getötet: Familie von Renee Good verklagt Trump-Regierung
-
Putin droht bei Angriff auf Kaliningrad mit Einsatz "aller Arten von Waffen"
-
EM-Quali: U21 zum Abschluss im Fernduell mit Griechenland
-
Bundeswehr baut eigenes Drohnenregiment mit bis zu 600 Soldaten auf
-
Fehlgeschlagene Hinrichtung von US-Todeskandidatin: Rufe nach Aus für Todesstrafe
-
Friedenspreis für Nato: Merz warnt vor Spaltung durch Russland und "Parolen der AfD"
-
Bundesgerichtshof kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime
-
Wichtige Brücke und Atomforschungsanlage in Kiew bei russischen Angriffen getroffen
-
Merz: Europa muss an Ukraine-Verhandlungen beteiligt sein
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung gibt Linkspopulisten Mitschuld
-
Erstes rot-grün-rotes Gespräch nach Wahl in Berlin beendet - Fortsetzung geplant
-
Globales Plastikabkommen: Verhandlungsvorsitzender hält Einigung im März für möglich
-
Hohe Dieselpreise: US-Regierung macht Druck auf Europäer
-
Mehr als 13 Jahre Haft wegen Mordes für Narkosearzt in Hessen
-
Nach verheerenden Waldbränden: Algeriens Unterhaus billigt Todesstrafe für Brandstifter
-
Arzt verliert vor Bundesgericht: Eigene Herstellung von Impfstoff nicht erlaubt
-
Nach gescheiterter Hinrichtung: UN-Kommissar Türk fordert Gnade für Christa Pike
-
Naomi Campbell wehrt sich erfolgreich gegen Vorwurf der Veruntreuung von Spenden
-
Kanzleramt tritt bei Klingbeils Entwurf zur Zuckersteuer auf die Bremse
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Militärpolizist in Thüringen festgenommen
-
Frankreich bringt Gesetz zu sexualisierter Gewalt auf den Weg
-
Bundesgericht verhandelt über Herstellung von Impfstoff gegen Coronavirus durch Arzt
-
Trotz Umbauten: Früheres KZ-Krematorium in Nordrhein-Westfalen bleibt denkmalgeschützt
-
Strompreise dürften leicht steigen: Übertragungsnetzentgelte werden 2027 angehoben
-
Israels Präsident will fünf Passagiere von Flydubai-Flug für "Heldenmut" auszeichnen
-
UNO: Mindestens zehn Zivilisten bei pakistanischen Angriffen in Afghanistan getötet
-
Koalition streitet weiter über Pflegereform - Kosten steigen derweil weiter
-
Merz kritisiert Russlands fehlende Bereitschaft zu Verhandlungen im Ukriane-Krieg
-
Rheinland-Pfalz: Fünf Jahre Haft wegen millionenschwerer Diebstähle aus Solarparks
-
Oberverwaltungsgericht: Görlitzer Park in Berlin muss geöffnet bleiben
-
SPD ärgert sich über Linnemann: Keine "Denkverbote" für Pflegekommission
-
Boxen: Kabayel verteidigt WM-Titel im Düsseldorfer Stadion
-
Schülerproteste in Frankreich: Heftige Ausschreitungen in vielen Städten
-
Tankrabatt: Spritpreise deutlich gesunken - Kritik vor allem von Ökonomen hält an
-
Inselparadies in Kenia fürchtet Folgen von gigantischem Raffinerieprojekt
-
Forscher: Leben auf Saturnmond wäre denkbar
-
Ärger um Pferdeschwanz: Fußball-Star Erling Haaland geht juristisch gegen Airline vor
-
Spanisches Königspaar besucht Mitte Oktober Exklaven Ceuta und Melilla
-
Nach Tötung von 25-Jähriger in Sachsen: Ehemann in Nordrhein-Westfalen verhaftet
Kein Geld für medizinisches Cannabis: Kranker scheitert vor Oberlandesgericht
Ein an der seltenen Glasknochenkrankheit leidender Mann ist vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf (OLG) mit einer Klage gegen seine private Krankenversicherung auf Kostenerstattung für medizinisches Cannabis gescheitert. Wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte, sind die im Versicherungsvertrag definierten Bedingungen nicht erfüllt. (Az.: I-13 U 222/22)
Bei der beim Kläger konkret feststellbaren gesundheitlichen Symptomatik sei Medizinalcannabis "nach heutiger medizinischer Einschätzung und aktuellem Wissensstand" nicht als schulmedizinisch anerkannte Behandlung anzusehen, erklärte das OLG.
Cannabis sei auch keine Methode, die sich im konkreten Fall "in der Praxis" als ebenso erfolgversprechend wie schulmedizinische Ansätze erwiesen habe. Der Mann habe zudem nicht nachweisen können, dass herkömmliche Therapien bei ihm nicht wirkten oder gravierende Nebenwirkungen verursachten.
Nach Feststellungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen sei zudem mangels ausreichender Datengrundlage nicht erwiesen, dass eine medizinische Cannabistherapie bei der konkreten krankheitsbedingten Schmerzsymtomatik des Klägers eine Linderung verspreche, betonte der zuständige Senat in dem am Dienstag ergangenen Urteil.
Mit diesem wies es die Berufung des Manns gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach zurück. "Grundsätzlich" komme bei der Glasknochenkrankheit eine Erstattung der Kosten von Medizinalcannabis durch dessen Versicherung laut Vertrag aber "in Betracht".
In Deutschland kann medizinisches Cannabis in pharmazeutischer Qualität seit 2017 schwerkranken Patientinnen und Patienten als alternative Therapie in Einzelfällen verschrieben werden. Ärztinnen und Ärzte müsse dabei strikte arznei- und betäubungsmittelrechtliche Vorgaben beachten.
Eine staatliche Cannabisagentur steuert und kontrolliert den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland. Voraussetzung für die Verschreibung ist unter anderem, dass es keine Alternative gibt und eine positive Symptombeeinflussung zu erwarten ist.
A.Malone--AMWN