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Gericht in Südkorea urteilt zugunsten von Opfern der Sexsklaverei im Weltkrieg
Ein Gericht in Südkorea hat Japan zur Entschädigung von 16 Frauen wegen Sexsklaverei im Zweiten Weltkrieg verurteilt. Das Hohe Gericht in Seoul ordnete am Donnerstag an, dass Japan jeder der Frauen 200 Millionen Won (rund 140.800 Euro) zahlen müsse.
Die Opfer seien "gewaltsam entführt oder in die sexuelle Versklavung gelockt" worden, hieß es in von der Nachrichtenagentur AFP eingesehenen Gerichtsunterlagen. In der Folge hätten sie "Schäden" erlitten und "kein normales Leben in der Nachkriegszeit" führen können.
Das Gericht hob damit ein früheres Urteil von 2021 auf. In diesem hatte ein Gericht den Frauen Entschädigungszahlungen in Berufung auf die "souveräne Immunität" Tokios abgeschlagen und erklärt, eine Anerkennung der Ansprüche der Opfer könne zu einem diplomatischen Zwischenfall führen. Nun urteilten die Richter, dass "es vertretbar sei, zu sagen, dass die souveräne Immunität (...) im Fall von illegalem Verhalten" nicht respektiert werden solle.
Das 95-jährige Opfer Lee Young-so, eine der 16 Frauen, warf ihre Arme beim Verlassen des Gerichtsgebäudes vor Freude in die Luft. "Ich bin sehr dankbar", sagte sie vor Reportern.
Nach Schätzungen von Historikern hatten japanische Soldaten während des Weltkriegs rund 200.000 junge Frauen, zumeist Koreanerinnen, als Sexsklavinnen missbraucht. Diese Frauen wurden von den Japanern beschönigend "Trostfrauen" genannt.
Das Schicksal dieser Frauen belastet bis heute das Verhältnis zwischen Japan und Südkorea. Die japanische Regierung hat zwar Gräueltaten eingeräumt, Kritiker geben aber an, dass sich Verantwortliche über Jahrzehnte geweigert haben, die volle Verantwortung für die Versklavung der Frauen zu übernehmen. Tokio argumentiert, dass die Opfer von Zivilisten für Militärbordelle rekrutiert worden seien, die kommerziell organisiert gewesen seien.
Th.Berger--AMWN