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BGH: Schadenersatz wegen Lastwagen-Kartells auch bei Leasing möglich
Bei kartellrechtlichen Verstößen von Autobauern kann auch denjenigen Kunden Schadenersatz zustehen, welche die Lastwagen eines beteiligten Unternehmens nicht kauften, sondern leasten. Das gelte ebenso für Mietkauf, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Eine Revision der Daimler AG (heute Mercedes-Benz und Daimler Truck) wies er zurück. (Az. KZR 46/21)
Die EU-Kommission hatte gegen Daimler und mehrere andere Hersteller 2016 ein Bußgeld verhängt, weil sie zwischen 1997 und 2011 Preise für Lkw abgesprochen hatten. Ein mittelständischer Baustoffhändler klagte gegen Daimler. Er nutzte mehrere Lastwagen auf Grundlage von Leasing- oder Mietkaufverträgen und verlangte Schadenersatz von 50.000 Euro.
Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. In der Berufung erklärte das Oberlandesgericht Naumburg, dass die Klage gerechtfertigt sei. Gegen das Urteil zog Daimler vor den BGH. Dieser erklärte nun, dass es wahrscheinlich sei, dass dem Kläger durch den Wettbewerbsverstoß ein Schaden entstanden sei. Auch Leasing- und Mietkaufentgelte seien erfahrungsgemäß bei Kartellen überhöht.
Das Oberlandesgericht soll nun prüfen, wie hoch der Schaden war. Im vergangenen Jahr hatte bereits der Europäische Gerichtshof in Luxemburg grundsätzlich entschieden, dass auch Müllautos zum Kartell gehörten.
O.Karlsson--AMWN