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Europäischer Gerichtshof grenzt Nutzung von Schufa-Wert ein
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Nutzung des Schufa-Werts eingegrenzt. Kunden der Auskunftei - beispielsweise Banken - dürfen ihre Entscheidung über einen Kredit demnach nicht maßgeblich darauf basierend treffen, wie der EuGH am Donnerstag in Luxemburg urteilte. Das sei eine verbotene automatisierte Entscheidung. (Az. C-634/21 u.a.)
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher auf Grundlage von Daten etwa zu Bankgeschäften. Anhand des Schufa-Werts können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken, Kreditvermittler oder beispielsweise auch Energieversorger nutzen ihn.
Der EuGH beantwortete in seinem Urteil Fragen des Wiesbadener Verwaltungsgerichts. Dort klagte eine Frau, die wegen ihres niedrigen Schufa-Werts keinen Kredit bekam. Der EuGH trug dem Wiesbadener Gericht nun auf zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme vom Verbot der automatisierten Entscheidung im Einzelfall enthält. Wenn es eine solche Ausnahme gebe, müsse außerdem geprüft werden, ob die europäischen Regeln für die Datenverarbeitung erfüllt seien.
Der EuGH entschied außerdem, dass private Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa Daten über die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Die Schufa hatte diese Frist allerdings schon im März auf sechs Monate verkürzt. Damit speichert sie die Daten nicht mehr länger als das öffentliche Verzeichnis.
In einer ersten Einschätzung zum Urteil erklärte die Auskunftei, dass sie sich zusammen mit Unternehmenskunden vorbereitet habe. Das "weit überwiegende Feedback" der Kunden laute, "dass Zahlungsprognosen in Form des Schufa-Scores für sie zwar wichtig, aber in aller Regel nicht allein entscheidend für einen Vertragsabschluss" seien. Darum könne die Mehrheit von ihnen Schufa-Scores weiter "ohne Anpassung ihrer Prozesse" nutzen.
Für den Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte Michaela Schröder als Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik das Urteil. Es sei "ein erster wichtiger Schritt für einen starken Verbraucherschutz beim Bonitäts-Scoring". Der Gesetzgeber solle den Auskunfteien nun konkrete Vorgaben machen, forderte sie, damit Verbraucherinnen und Verbraucher "endlich nachvollziehen können, wie ihr Bonitäts-Score zustande kommt."
P.Mathewson--AMWN