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EU-Abgeordnete für einheitliche Strafen für Vergewaltigung - Deutschland blockiert
In den Verhandlungen um ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen haben mehrere EU-Abgeordnete einheitliche Strafen für Vergewaltigung gefordert. Es sei ein "Skandal", dass der Rat nicht bereit sei, den Straftatbestand der Vergewaltigung mit in das Gesetz aufzunehmen, heißt es in einer Erklärung der Abgeordneten. Unter anderem Deutschland und Frankreich blockieren einen entsprechenden Absatz wegen rechtlicher Bedenken, auch Ungarns rechtspopulistische Regierung ist dagegen.
Die Verhandlungsführerin im Parlament, Evin Incir, rief Deutschland und Frankreich auf, sich "auf die richtige Seite der Geschichte" zu stellen. Die Regierungen "verstecken sich hinter der Ausrede der fehlenden Rechtsgrundlage, um zu rechtfertigen, dass die notwendigen Schritte nicht unternommen werden", sagt Incir der Nachrichtenagentur AFP.
Die Bundesregierung hatte erklärt, eine solche Regelung könnte über die rechtlichen Kompetenzen der EU hinausgehen und das Gesetz letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof kippen. Frankreich äußerte ähnliche Vorbehalte. Juristinnen und Juristen des Europaparlaments und der Kommission sehen jedoch keine rechtlichen Hindernisse, wie es in der Erklärung der Abgeordneten heißt.
Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass Täter EU-weit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher sind in 18 der 27 Mitgliedstaaten Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung.
Mit dem Gesetz soll zudem die weibliche Genitalverstümmelung überall als Straftat gelten, bislang war sie nicht in allen Mitgliedstaaten explizit verboten. Die Höchststrafe muss demnach in allen EU-Ländern künftig bei mindestens fünf Jahren liegen. Zudem werden das Stalking und Mobbing von Frauen im Internet EU-weit unter Strafe gestellt, das gleiche gilt für das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen.
Jede dritte Frau in der EU hat den Behörden zufolge Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung, die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen. Jede zweite junge Frau hat demnach zudem sexualisierte Gewalt im Internet erlebt.
Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.
L.Miller--AMWN