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Urteil: Nach kurzem Aussteigen während Trunkenheitsfahrt beginnt keine neue Fahrt
Nachdem sie auf einer Alkoholfahrt ein anderes Auto rammte, ausstieg und dann weiterfuhr, bekommt eine Frau achteinhalb Jahre später ihren Führerschein zurück. Es handle sich um eine einzige Tat, nicht um zwei Taten, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig laut Mitteilung vom späten Donnerstag. Deswegen müsse die Klägerin kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. (Az. 3 C 10.22)
Die Frau aus Nordrhein-Westfalen war im April 2015 mit 0,68 Promille Alkohol im Blut zum Einkaufen gefahren. Beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz fuhr sie gegen ein anderes parkendes Auto. Sie stieg aus, sah sich den Schaden an und fuhr weiter. Deswegen wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, die Fahrerlaubnis wurde entzogen.
Knapp drei Jahre später beantragte sie beim Kreis Viersen die Neuerteilung. Der Kreis forderte ein medizinisch-psychologisches Gutachten, weil sie mehrere Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen habe. Sie sei zwischendurch ausgestiegen, weswegen es sich um zwei eigenständige Fahrten handle.
Gegen diesen Bescheid zog die Frau vor Gericht und hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Erfolg. Das Aussteigen sei nur eine kurzzeitige Unterbrechung einer einzigen Fahrt, entschied es. Diese Entscheidung bestätigte das Bundesverwaltungsgericht nun.
Ch.Havering--AMWN