-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
Höhere Geldstrafe für früheren Oberbürgermeister von Hannover wegen Rathausaffäre
In einem neuen Prozess um die sogenannte Rathausaffäre ist der frühere Oberbürgermeister von Hannover, Stefan Schostok (SPD), wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das entschied das Landgericht in Hannover nach Angaben eines Sprechers am Dienstag nach einer eintägigen Verhandlung. Aufgrund einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof (BGH) musste es sich erneut mit dem Fall befassen, es ging dabei jedoch nur um die Höhe des Strafmaßes.
Das Landgericht der niedersächsischen Landeshautstadt hatte Schostok davor im März 2022 wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9000 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft bemängelte das Strafmaß und war damit vor dem BGH erfolgreich. Das Urteil selbst samt Feststellungen zur Schuldfrage blieben bestehen, der Fall wurde nicht neu verhandelt.
In der Rathausaffäre ging es um eine unberechtigte Monatszulage, die Schostoks früherer Büroleiter zwischen 2015 und 2018 erhielt. Laut Urteil von 2022 zufolge hätte Schostok zumindest ab Oktober 2017 erkennen können, dass die Zahlungen beamtenrechtlich unzulässig waren. Da er nichts tat, verletzte er nach Feststellungen der Richterinnen und Richter seine Pflicht zum Schutz städtischen Vermögens. Er selbst profitierte nicht.
Bei seinem damaligen Urteil wertete das Landgericht Belastungen durch die öffentliche Berichterstattung sowie drohende etwaige disziplinarrechtliche Konsequenzen als strafmildernd, weshalb die Staatsanwaltschaft vor den BGH zog. Dieser gab der Anklagebehörde später Recht und stellte fest, dass das Gericht dazu keine "konkrete Feststellungen" getroffen habe, und ordnete in diesem Punkt eine neuerliche Verhandlung über das Strafmaß für Schostok an.
Nach der neuen Verhandlung am Dienstag kamen die Richterinnen und Richter nach Angaben des Sprechers unter anderem nach der Vernehmung einer Zeugin aus der Pressestelle der Stadt zu der Einschätzung, dass Schostok damals durch das mediale Interesse nicht besonders belastet war. Entsprechend erhöhte sich die Höhe der Geldstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Landgericht und der BGH befassten sich bereits zum wiederholten Mal mit dem Fall. Im April 2020 war Schostok in einem ersten Prozess zunächst freigesprochen worden, während sein Büroleiter zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt wurde.
Beide Urteile hob der Bundesgerichtshof im Sommer 2021 auf. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Schostok im März 2022 zu einer Geldstrafe von 9000 Euro und sprach seinen ehemaligen Büroleiter frei. Dessen Strafe ist inzwischen rechtskräftig.
Schostok selbst scheiterte im Februar 2023 mit seiner Revision gegen seine Verurteilung. Der Revision der Staatsanwaltschaft mit Blick auf die Höhe der Strafzumessung gab der BGH dann im Oktober vergangenen Jahres statt.
Ch.Havering--AMWN