-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
BGH gibt Stadt in Moscheestreit von Leinfelden-Echterdingen Recht
Im Streit um den Bau einer Moschee in Leinfelden-Echterdingen hat die Stadt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Erfolg gehabt. Das Erbbaurecht für das strittige Grundstück fällt an die Gemeinde in Baden-Württemberg zurück, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe entschied. Die Revision des muslimischen Vereins gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wurde zurückgewiesen. (Az. V ZR 191/22)
Der Streit zog sich seit mehreren Jahren. Im November 2014 wurde vertraglich vereinbart, dass der Verein auf dem Grundstück eine Moschee bauen und jährlich Erbpacht zahlen solle. Dieser Erbbaurechtsvertrag sollte 60 Jahre lang laufen. Der erste Bauabschnitt sollte innerhalb von vier Jahren fertiggestellt werden. Sollte das nicht klappen, sollte die Stadt das Erbbaurecht zurückfordern können.
Die Stadt bot auch den Kauf des Grundstücks an, allerdings unter der Voraussetzung eines Wiederkaufrechts, wenn nicht rechtzeitig gebaut würde. Der Bau verzögerte sich aber. Nach dreieinhalb Jahren teilte der Verein mit, dass er die Frist für den ersten Bauabschnitt nicht einhalten könne. Wenig später nahm er das Kaufangebot an und zahlte den Kaufpreis.
Tatsächlich wurde der Bauabschnitt nicht rechtzeitig fertig, woraufhin die Stadt ihr Wiederkaufsrecht ausübte und dazu verlangte, dass der Verein das Erbbaurecht zurückgibt. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Stadt Recht, woraufhin der Verein sich an den BGH wandte.
Dieser erklärte nun, dass der Verein gegen seine vertraglich geregelte Bauverpflichtung verstoßen habe. Eine solche Vereinbarung sei angemessen: Die Stadt verfolge damit das Ziel, dass das Grundstück für öffentliche Zwecke genutzt werde. Auch die Frist von vier Jahren hielt der BGH für angemessen, solange die Verzögerung selbstverschuldet ist. Das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten, sei gerade Sinn und Zweck des Erbbaurechts, erklärte er.
In dem konkreten Fall sei es auch in Ordnung, dass der Verein keine Entschädigung bekommt. Das dürfe eine Gemeinde so vereinbaren. Der Erbbauberechtigte habe es selbst in der Hand, einen solchen Fall zu vermeiden, indem er seine Pflicht erfülle, teilte der BGH mit.
Für die Stadt könne es dagegen ein großer Nachteil sein, wenn sie beispielsweise kurzfristig hohe Summen aus dem Haushalt für eine Entschädigung ausgeben müsse. Außerdem müsste sie für ein bereits errichtetes Gebäude eine neue Verwendung finden, was etwa bei einer Moschee schwierig werden könne.
Der Erbbauberechtigte dürfe aber auch nicht übermäßig sanktioniert werden, betonte der BGH. Die Gemeinde müsse zwischen der Schwere des Vertragsverstoßes und den Folgen für den Vertragspartner abwägen.
Eine vergütungslose Rückübertragung des Erbbaurechts könne auch unverhältnismäßig sein: etwa wenn es keine schwerwiegende Vertragsverletzung gebe, das Bauwerk schon weitgehend fertig sei, hohe Investitionen gemacht worden seien und die Stadt das Gebäude absehbar anderweitig nutzen könne. Das sei hier aber nicht der Fall.
O.Johnson--AMWN