-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
-
Lettland wählt neues Parlament unter Druck russischer Bedrohung
-
Festakt mit Steinmeier und Merz zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen
-
Argentinien bietet Ausländern im Gegenzug für Investitionen Staatsbürgerschaft an
-
Ostbeauftragte Kaiser: Zeit ist reif für Bundespräsidentin aus Ostdeutschland
-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
Karlsruhe: Geständnis muss bei Deal in kompliziertem Strafprozess überprüft werden
Auch bei einer Absprache in einem Strafprozess, einer sogenannten Verständigung, muss das Recht auf ein faires Verfahren gewährt bleiben. Dazu kann beispielsweise gehören, dass ein Geständnis bei komplizierter Sachlage überprüft wird, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hervorgeht. (Az. 2 BvR 2103/20)
Das Gericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Manns statt, der wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Es ging um die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern auf dem Bau, für die laut Urteil keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern gezahlt worden waren.
Über den Fall verhandelte zunächst das Amtsgericht in Halle an der Saale in Sachsen-Anhalt. Dieses schlug einen Deal vor: Bei einem Geständnis sicherte es eine Bewährungsstrafe zwischen einem Jahr und 15 Monaten zu. Der Verteidiger und die Staatsanwaltschaft stimmten zu. Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant die Tatvorwürfe aus der Anklage bestätige und der Angeklagte selbst sage: "Das ist richtig so."
Es gab keine Beweisaufnahme, um die Erklärung zu überprüfen und den Sachverhalt weiter aufzuklären. Der Angeklagte wurde zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er wandte sich daraufhin an das Oberlandesgericht Naumburg. Auch die dortige Generalstaatsanwaltschaft beantragte, den Fall neu aufzurollen. Das Oberlandesgericht erklärte die Feststellungen des Amtsgerichts aber für ausreichend, woraufhin der Mann Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegte.
Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass ihn die Urteile in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzten. Das Amtsgericht hätte zwingend zusätzlich zum Geständnis Beweise erheben müssen, vor allem weil das Verfahren komplex sei und die Qualität des Geständnisses gering. Das Verfassungsgericht verwies den Fall zurück an das Amtsgericht.
In einem weiteren Fall gab es dem Beschwerdeführer teilweise recht. Auch hier ging es um die Absprache in einem Strafprozess in Sachsen-Anhalt, diesmal vor dem Amtsgericht Magdeburg, der wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei geführt worden war und mit der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe geendet hatte.
Der Beschwerdeführer wandte sich an das Oberlandesgericht Naumburg und gab an, dass er nur über das Ergebnis der Verständigung, nicht aber über weitere Einzelheiten informiert worden sei. Dieses verwarf seine Revision.
Dabei habe es aber die Bedeutung und Tragweite des Rechts auf ein faires Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt, erklärte das Verfassungsgericht. Bei einer Verständigung müsse der Vorsitzende Richter deren Gegenstand und wesentlichen Inhalt mitteilen. Das Oberlandesgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen.
L.Mason--AMWN