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Schmuggelfall in Berliner Gefängnis: Urteil nach BGH-Prüfung rechtskräftig
In einem Schmuggelfall rund um eine Justizvollzugsbeamtin aus Berlin sind die Urteile gegen sie und einen früheren Häftling rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Sitz in Leipzig verwarf die Revisionen, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Die Frau ist damit zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der Mann zu einer Haftstrafe von fast sechs Jahren. (Az. 5 StR 636/23)
Das Berliner Landgericht sah als erwiesen an, dass die Beamtin sich dazu bereit erklärt hatte, vier Handys in die Justizvollzugsanstalt in Berlin-Tegel einzuschmggeln. Laut Urteil hatten sich die beiden Angeklagten kennen gelernt, während der Mann dort eine Haftstrafe absaß. Er habe ihr eine Liebesbeziehung vorgespielt und sich so ihr Vertrauen erschlichen, hieß es.
Nach seiner Entlassung habe er sie im September 2022 dazu gebracht, gegen eine Zahlung von 1500 Euro die Telefone einschmuggeln zu wollen. Die Beamtin wollte die Handys demnach mit ihrem Auto in die Justizvollzugsanstalt bringen. Der Mann deponierte in dem Wagen aber ohne ihr Wissen unter anderem Haschisch, Kokain, Heroin, 23 Handys mit Ladekabeln und SIM-Karten sowie zwei Tätowiermaschinen. Das alles habe er im Gefängnis verkaufen wollen.
Die Drogen und Mobiltelefone wurden bei einer Kontrolle gefunden. Die Frau habe danach mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet, erklärte der BGH. Sie wurde im August vergangenen Jahres wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Den Mann verurteilte das Berliner Landgericht wegen Bestechung und Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten.
Beide wandten sich gegen das Urteil an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand jedoch nun keine Rechtsfehler zu ihrem Nachteil. Damit wurde das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.
Th.Berger--AMWN