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OVG Münster vertagt Verhandlung über Einstufung von AfD als Verdachtsfall
Im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ist auch nach dem zweiten Verhandlungstag noch kein Ende in Sicht. Nach zahlreichen Anträgen der AfD sowie inhaltlichen Auseinandersetzungen mit dem Volksbegriff der Partei vertagte der Senat die Verhandlung am Mittwoch auf einen noch unbestimmten Zeitpunkt. Die Terminfindung werde eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Richter.
Seit Dienstag verhandelt das Gericht unter anderem darüber, ob die AfD als Gesamtpartei von den Verfassungsschützern als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt werden darf. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im März 2022 eine dagegen gerichtete Klage der AfD in erster Instanz abgewiesen.
Am Mittwoch verhandelte der Senat nach zahlreichen Anträgen der AfD vor allem über den Volksbegriff der Partei. Das BfV argumentierte, die AfD unterscheide zwischen einem ethnischen Volk und einem rechtlichen Staatsvolk. Das Grundgesetz kenne eine solche Unterscheidung jedoch nicht. Deutsche mit Migrationshintergrund würden von der AfD nicht als Teil des ethnischen Volks betrachtet, was eine Verletzung der Menschenwürde bedeute.
Der Anwalt des BfV trug in diesem Zusammenhang Äußerungen von Parteifunktionären und Mandatsträgern der AfD vor. Auf allen Ebenen der Partei seien Aussagen über einen "Volkstod" oder die "Vernichtung des deutschen Volkes" belegt, betonte der Anwalt. Migranten würden AfD-Funktionären unter anderem als "Verbrecher" oder "Sozialbetrüger" bezeichnet. Äußerungen dieser Art seien in den Belegen derart gehäuft, dass es gerechtfertigt sei, die Gesamtpartei als Verdachtsfall zu führen.
Die AfD bemühte sich hingegen, Äußerungen dieser Art als verbale Entgleisungen abzutun. Es gebe zudem zahlreiche Menschen mit Migrationshintergrund in der Partei. In diesem Zusammenhang äußerten sich am Mittwoch auch drei AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund vor Gericht, die zu Protokoll gaben, keine Ausgrenzung in ihrer Partei erlebt zu haben.
Begonnen hatte der zweite Verhandlungstag zunächst mit zahlreichen Anträgen der AfD. Unter anderem verlangte die Partei, mehrere Vertreter des Verfassungsschutzes als Zeugen vorzuladen - darunter auch den BfV-Präsidenten Thomas Haldenwang. Nachdem der Vorsitzende Richter weitere Anträge auf einen späteren Zeitpunkt verlegte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Richter. Der Senat verwarf den Antrag als rechtsmissbräuchlich.
Zudem stellte die Partei einen Antrag zur Unterbrechung der Verhandlung um mindestens sechs Wochen. Grund sei, dass die Verhandlungstage neue Erkenntnisse gebracht hätten, über die sich die Beteiligten zunächst abstimmen müssten. Am Dienstag war in dem Verfahren bekannt geworden, dass unter Tausenden Belegen des BfV zwei Belege von "menschlichen Quellen" herrührten. Der Großteil der Erkenntnisse soll hingegen aus Reden und Social-Media-Beiträgen von Parteifunktionären stammen. Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag.
Gegenstand der mündlichen Verhandlung sind drei Berufungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV. Damit wehrt sich die AfD unter anderem gegen die Einstufung der Gesamtpartei als extremistischer Verdachtsfall sowie die öffentliche Bekanntgabe darüber.
In den drei Berufungsverfahren geht es auch um die Einstufung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung.
L.Mason--AMWN