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Verdächtiger in Fall von Brandanschlag mit vier Toten in Solingen gefasst
Rund zwei Wochen nach einem Brandanschlag auf ein Wohnhaus in Solingen mit vier Toten haben die Ermittler einen Verdächtigen gefasst. Er befinde sich in Untersuchungshaft, teilten die zuständigen Ermittler am Mittwoch vor Journalisten in Wuppertal mit. Bei dem Mann soll es sich um einen ehemaligen Mieter des Hauses handeln.
Zudem soll der 39-Jährige für einen Angriff in der Stadt mit einer Machete am Montag mit einem Schwerverletzten verantwortlich sein. In beiden Fällen soll das Motiv im persönlichen Bereich liegen. So sei den Ermittlungen zufolge dem Brand ein Streit mit der Vermieterin vorausgegangen. Bis Anfang 2022 soll der Mann in einem Hinterhaus des Gebäudes gelebt haben. Nach seiner Kündigung habe er seinen Wohnsitz dort verloren, es sei zum Streit gekommen.
Bei dem Brand am 25. März war eine vierköpfige Familie ums Leben gekommen. Die Eltern waren 28 und 29 Jahre alt, ein Kind knapp drei Jahre und ein Säugling erst fünf Monate alt. Die Familie stammte aus Bulgarien. Neun weitere Bewohner wurden verletzt. Der Ausgangsort des Brands habe im Treppenhaus gelegen. Von dort habe sich das Feuer in wenigen Minuten bis zum Dach ausgebreitet. Es sei Brandbeschleuniger genutzt worden.
Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Tathintergrund gebe es nicht. "Der Brandanschlag hat schlimme Erinnerungen an Solingen 1993 und Verunsicherung hervorgerufen", sagte Polizeipräsident Markus Röhrl. Dass nach rund zwei Wochen ein Ermittlungserfolg gelungen sei, sei befreiend. Am 29. Mai 1993 hatten vier Rechtsextreme das Haus der türkischen Familie Genc in Solingen in Brand gesetzt. Bei dem fremdenfeindlichen Angriff wurden fünf türkische Mädchen und Frauen getötet.
Im Fall des Machetenagriffs sei wohl ein missglücktes Drogengeschäft das Tatmotiv gewesen, teilten die Ermittler mit. Dabei soll der 39-Jährige mehrfach auf das Opfer eingeschlagen haben.
Auf die Spur des Beschuldigten kamen die Ermittler durch die Auswertung mehrerer Überwachungskameras an dem betroffenen Haus sowie Aussagen der Vermieterin. Bei einem Abgleich habe festgestellt werden können, dass es sich bei dem ehemaligen Mieter und dem Menschen aus den Aufnahmen um denselben Mann handelte.
Noch während der Vorbereitung einer Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten habe sich am Montag die zweite Tat ereignet. Zudem habe das Opfer des Machetenangriffs den Namen des Beschuldigten nennen können.
L.Mason--AMWN