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Tödliche Schüsse auf offener Straße in Hamburg: Achteinhalb Jahre Jugendstrafe
Wegen tödlicher Schüsse auf einen Mann auf offener Straße in Hamburg ist ein 20-Jähriger zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg sprach den Angeklagten am Montag wegen Mordes schuldig und verhängte gegen ihn eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Vorgeschichte und Anlass der Tat konnten in den Einzelheiten jedoch nicht aufgeklärt werden.
Dem Urteil zufolge hatte der Angeklagte einen 26-Jährigen im vergangenen August im Hamburger Stadtteil Borgfelde mit sechs Schüssen getötet. Anschließend floh er vom Tatort, stellte sich einige Tage später aber selbst. Im Prozess gab er die Tat zu. In deren Vorfeld hatte es – möglicherweise wegen Drogengeschäften - Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer sowie ihren jeweiligen Umfeldern gegeben.
Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer, den Angeklagten wegen Mordes zu einer neunjährigen Jugendstrafe zu verurteilen. Damit wich sie von der ursprünglichen Anklageschrift wegen Totschlags ab. Die Verteidigung bewertete die Tat indes nicht als Mord und beantrage eine Jugendstrafe von maximal fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten zudem die Bedrohung eines Zeugen mit seiner Schusswaffe vor.
Das Gericht befand in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe "feige und hinterhältig einen Mord an seinem ehemals besten Freund begangen". Die Tat habe "Exekutionscharakter" gehabt. Der Angeklagte und das Opfer seien seit langer Zeit eng befreundet gewesen und hätten beide mit Drogen gehandelt. Am Tattag habe der Angeklagte sich zum Schein beim späteren Opfer telefonisch entschuldigt, um den Mann später an einer Parkbank zu treffen.
Dieser ging mit seiner Freundin in Richtung des Treffpunkts, wobei beide unbewaffnet waren. In diesem Moment habe sich der Angeklagte den beiden mit einem Revolver auf einem Fahrrad genähert. Auf dem Weg bedrohte er zudem einen Zeugen. Als er dann die sechs Schüsse auf sein Opfer abgab, habe er ausgenutzt, dass dieses mit keinem Angriff rechnete und nicht fliehen konnte.
Der Angeklagte stand unter dem Einfluss von Kokain, Cannabis und einer weiteren Substanz, war aber voll schuldfähig. Das Gericht hielt ihm zugute, dass dass er sich selbst stellte und geständig zeigte. Andererseits habe er planvoll gehandelt, das Vertrauen seines Freunds missbraucht sehr brutal gehandelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
O.Karlsson--AMWN