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Prozess um NS-Parole: AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt
Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in Halle an der Saale sprach Höcke am Dienstag wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig. Nach Überzeugung der Kammer um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel wusste der AfD-Politiker um die Herkunft der Parole. Höcke selbst bestritt dies.
Hintergrund ist ein Auftritt des von Verfassungsschützern als Rechtsextremisten bezeichneten Höcke bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD Sachsen-Anhalt vor drei Jahren in Merseburg. Dort sagte der Vorsitzende des vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD-Landesverbands im Mai 2021 während einer Rede "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Die letzten drei Worte waren eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP.
Höcke sei ein "redegewandter, intelligenter Mann", der Geschichte studiert habe und "weiß was er sagt", sagte Stengel. Zudem habe er die Verbreitung seiner Rede auf der Wahlkampfveranstaltung billigend in Kauf genommen. Diese Auswirkungen im öffentlichen Raum und auch seine herausgehobene politische Stellung als AfD-Frakionschef im Thüringer Landtag hätten mit zu der Verurteilung geführt.
Stengel verwies darauf, dass andere AfD-Politiker bereits in früheren Jahren wegen des Spruchs "Alles für Deutschland" etwa auf Wahlplakaten im Visier der Justiz standen. Die Kammer geht davon aus, dass Höcke dies bekannt war.
"Wir haben den Eindruck, dass der Deckmantel der Meinungsfreiheit strapaziert ist", sagte Stengel auch mit Blick auf Höcke und die Verteidiger, die sich unter anderem auf die Meinungsfreiheit berufen hatten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dagegen ist Revision möglich. Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs bis vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe gefordert hatte, prüft eine Revision.
Der Ausgang des Prozesses hat keine unmittelbaren Konsequenzen für Höckes AfD-Spitzenkandidatur zur Thüringer Landtagswahl Anfang September. Nur bei einer Verurteilung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe hätte das Landgericht ihm die Amtsfähigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht absprechen können.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sollte Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Nach Überzeugung der Ankläger wusste Höcke, der vor seiner politischen Karriere Gymnasiallehrer für Geschichte war, um die Herkunft der Parole "Alles für Deutschland". Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt.
Staatsanwalt Benedikt Bernzen nannte Höckes vorgegebenes Unwissen über die Herkunft der Parole "weder glaubhaft noch nachvollziehbar". Dass "Alles für Deutschland" eine SA-Losung war, sei ein "historischer Fakt". "Er hat eine vielfach in Vergessenheit geratene Parole wiederbelebt und salonfähig gemacht", sagte Bernzen mit Blick auf Höcke.
Die Verteidigung hält die Beweislage hingegen für unzureichend und forderte Freispruch. Höckes Verteidiger Philip Müller nannte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft "sehr konstruiert". Es gebe keine Hinweise, dass Höcke den SA-Slogan geplant verwendet habe.
Ein weiterer Anwalt sprach von einer "medialen Hexenjagd" auf seinen Mandanten. Höckes dritter Anwalt Vosgerau hält es sogar für nicht eindeutig belegt, dass die Losung der Hauptspruch der SA gewesen sei.
Höcke selbst griff die Staatsanwaltschaft in seinem letzten Wort als Angeklagter scharf an. Diese sei weltanschaulich nicht neutral. Das Plädoyer der Anklagevertreter sei "das eines politischen Aktivisten" gewesen, sagte Höcke in Richtung der beiden Staatsanwälte.
Er stellte sich zum wiederholen Male als "politisch Verfolgter" dar. Den von ihm verwendeten Spruch bezeichnete er als "Banalität". "Ich bin völlig unschuldig und ich habe ein reines Gewissen", sagte Höcke.
Aufgrund einer weiteren Anklage wegen des Verwendens der SA-Parole bei einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera steht Höcke ein weiterer Prozess am Landgericht Halle bevor. Außerdem ist Höcke in Thüringen wegen des Verdachts der Volksverhetzung angeklagt. Prozesstermine gibt es noch nicht.
Höcke ist Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 1. September. Die AfD liegt in den Umfragen seit Monaten vorn. Höcke will seine Partei in die Regierung bringen und selbst Ministerpräsident werden, allerdings will keine andere Partei mit der AfD koalieren.
T.Ward--AMWN