-
Schülerproteste in Frankreich: Weiterer Aktionstag erwartet
-
Wadephul hält Rede bei Klima- und Sicherheitskonferenz in Berlin
-
Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag wählt in erster Sitzung Präsidenten
-
Nach deutschem Erfolg in der Medizin: Nobelpreis für Physik wird verkündet
-
Entscheidung über Schadenersatzklage nach Germanwings-Absturz
-
Trump begrüßt "großen" Sieg von Bolsonaro-Sohn bei erster Wahlrunde in Brasilien
-
Britischer Bestsellerautor Jeffrey Archer im Alter von 86 Jahren gestorben
-
Bericht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer stark angestiegen
-
Krise in Rumänien: Präsident nominiert vierten Kandidaten für Amt des Regierungschefs
-
Trump: Haben Bomber nach "Drohungen" von britischem Militärstützpunkt abgezogen
-
Super-Olise erlöst Frankreich: Erster Heimsieg für Zidane
-
Iranischer Präsident nennt Verhandlungen mit den USA "sinnlos"
-
KI-Experte Coxon wiederholt Warnung vor möglicher "Auslöschung der Menschheit"
-
Wadephul sieht "weitergehende Pläne" Moskaus über die Ukraine hinaus
-
Maduro-Sohn: US-Haft schadet herzkranker Maduro-Ehefrau Cilia Flores
-
Gouverneur: Mindestens fünf Tote in Charkiw bei russischen Angriffen mit Lenkbomben
-
Deutscher Buchpreis geht an Shida Bazyar und "Die Lücken"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt
-
Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister
-
Merz betont Bedeutung der Sicherheit des Baltikums für die Sicherheit Deutschlands
-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
Prozess gegen Heilpraktiker in Flensburg: Mann wegen Mordes an Ehefrau verurteilt
Nach mehr als einjährigem Prozess hat das Landgericht Flensburg einen angeblichen Heilpraktiker am Mittwoch wegen Mordes an seiner schwerkranken Ehefrau zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der schleswig-holsteinischen Stadt mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass der Mann sein Opfer 2022 mit einer Medikamentenüberdosis getötet hatte.
Nach Überzeugung des Gerichts handelte der zum Prozessauftakt 54-jährige Angeklagte heimtückisch und aus Habgier. Motiv für die Tat war demnach, dass er zuvor von einer Patientin wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden war. Der laut Gericht selbst "vermögenslose" Beschuldigte befürchtete deshalb, von seiner Frau verlassen zu werden und mittellos dazustehen.
Die Kammer stellte zusätzlich die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Haftentlassung des Beschuldigten nach Verbüßung der Mindeststrafe von 15 Jahren praktisch ausschließt. Das Urteil entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe wegen Tötung auf Verlangen plädiert.
Im Prozess hatte sich der Beschuldigte mit dem Argument verteidigt, seine Ehefrau habe Suizid begehen wollen und das tödliche Medikament freiwillig mit seiner Hilfe eingenommen. Diese Darstellung des Geschehens wies das Gericht nach Angaben des Sprechers in seinem Urteil aber als "insgesamt nicht glaubhaft" zurück. Seine Ehefrau habe nicht sterben wollen.
Ein nach der Tat entdeckter vermeintlicher Abschiedsbrief stammte demnach nicht von dem Opfer, sondern wurde vom Angeklagten selbst verfasst. Das Schreiben sei "Teil des Plans des Angeklagten gewesen, die Tötung als gemeinsamen Suizidversuch zu inszenieren", erklärte das Gericht dazu.
Der Beschuldigte hatte sich damals mit einem Messer verletzt, nachdem er seiner Frau zusätzlich zu der Medikamentengabe noch Stiche mit der Waffe in den Bauch versetzt hatte. Bereits vor der Tat hatte der Beschuldigte seine Frau demnach von Freunden isoliert und ihr Vermögen verbraucht.
Der als Nebenklägerin an dem Verfahren beteiligten Tochter der Getöteten sprach das Gericht zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zu. Der Prozess hatte im März vergangenen Jahres begonnen und war von mehreren juristischen Wendungen geprägt. Unter anderem kam der Beschuldigte zwischenzeitlich auf freien Fuß, wurde aber später wieder in Untersuchungshaft genommen.
Ursprünglich war der angebliche Heilpraktiker, der ohne die entsprechende Qualifikation praktizierte, auch wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Patientinnen angeklagt. Das Verfahren wegen dieser Verfahren wurde aber im April auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Begründet wurde dies damit, dass eine Verurteilung wegen dieser Taten neben der für Mord zu erwartenden Strafe kaum ins Gewicht fallen würde. Es wäre aber ein weiteres sehr umfangreiches Beweisprogramm notwendig gewesen.
Y.Nakamura--AMWN