-
In Ungnade gefallener Top-Republikaner Dennis Hastert stirbt 84-jährig
-
Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig
-
AfD will EU und Eurozone reformieren - Boehringer bestreitet Kurswechsel
-
Nach Wahl: Parlament in Äthiopien bestätigt Ministerpräsident Abiy im Amt
-
Kiew gibt Nutzung von KI-Luftabwehrgeschützen bekannt
-
Frühere Trump-Sprecherin Leavitt arbeitet künftig bei Fox News
-
Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt
-
Vorstoß für Gesetzesänderung: Strafen für Leugnung des Existenzrechts Israels
-
USA ziehen nach verdächtigem Vorfall B-1-Bomber von britischem Militärstützpunkt ab
-
Medwedew schießt Fan ab: Djokovic nach Eklat im Finale
-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
-
Staugefahr steigt: ADAC erwartet stärkeren Verkehr durch Herbstferien
-
Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent
-
Medizin-Nobelpreis geht an Forscher aus Deutschland und den USA
-
Bolsonaro-Sohn gewinnt erste Wahlrunde in Brasilien - – Stichwahl gegen Lula
-
Zahl unerlaubter Einreisen im September weiter gesunken
-
Wohnungskrise in Spanien: Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen an
-
E-Auto-Boom im September: Anteil an Neuzulassungen steigt auf mehr als ein Drittel
-
Nach Dämpfer: Zverev fehlen weiter über 1000 Punkte auf Sinner
-
Geheimdienst-Chefs verteidigen Reform ihrer Behörden als dringend notwendig
-
BND-Chef Jäger sieht Gefahr eines "gewaltsamen Konflikts mit Russland"
-
UN-Klimagipfel: Möglicherweise entscheidende Vorverhandlungen auf Fidschi-Inseln
-
Iran-Sanktionen: Hotel darf nicht mit eingefrorenen Geldern weiterbetrieben werden
-
Galeria-Miteigentümer kritisiert Geschäftsführung für erneuten Insolvenzantrag
-
Hackerangriff auf dänisches Melderegister - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Spaniens Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen im November an
Handys versehentlich zu billig verkauft: Gratis-Beilage wird Händler zum Verhängnis
Da er Kopfhörer als Gratisbeilage anpries und versandte, muss ein Onlinehändler einem Kunden neun versehentlich viel zu billig ausgezeichnete Smartphones zu dem niedrigen Preis verkaufen. Der Versand der Kopfhörer gilt als Abschluss des Kaufvertrags, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag erklärte. Der Kläger kann also verlangen, dass ihm neun Handys zu je 92 Euro statt der unverbindlichen Preisempfehlung von 1099 Euro geschickt werden.
Der Händler hatte einen Preisfehler gemacht und die Smartphones im Internet so preiswert angeboten. Außerdem sollten zwei Kopfhörer als Beilage gratis dazu geliefert werden. Der Kläger bestellte bei insgesamt drei Bestellungen neun Handys und vier Kopfhörer und bezahlte sofort.
Noch am selben Tag wurde der Preis auf 928 Euro hochgesetzt. Zwei Tage später versandte der Händler die Kopfhörer und teilte dies dem Kläger per Mail mit. Weitere zwei Wochen später wurde die Bestellung wegen eines gravierenden Preisfehlers storniert. Daraufhin zog der Kläger vor Gericht.
Das Landgericht Frankfurt gab ihm recht, das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung nun in einem sogenannten Hinweisbeschluss. Das ist noch kein Urteil, sondern ein Hinweis des Gerichts auf seine Rechtsauffassung. In dem Frankfurter Fall zog der Onlinehändler danach seine Berufung zurück.
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers ist der Klick auf den Button "Jetzt kaufen" ein bindendes Angebot des Kunden über den Kaufvertrag. Der Händler hat es damit noch nicht angenommen - ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt versandt wird und es eine Versandbestätigung gibt.
Das Oberlandesgericht erklärte, dass der Händler mit der Übersendung der kostenlosen Kopfhörer auch den Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrags über die Smartphones angenommen habe. Denn der Kauf eines solchen Smartphones sei Voraussetzung für die Zusendung eines Gratis-Kopfhörers gewesen.
Der Kläger habe die Versandbestätigung für die Kopfhörer so verstehen dürfen, dass damit auch die Kaufverträge über die Smartphones bestätigt würden. Es seien also Kaufverträge über insgesamt neun Handys zustande gekommen.
Th.Berger--AMWN