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Lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung nach Attacken auf Frauen in Niedersachsen
Wegen der Ermordung einer 17-Jährigen und der versuchten Ermordung zweier weiterer Frauen hat das Landgericht im niedersächsischen Verden am Montag einen 47-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Einem Gerichtssprecher zufolge ging die zuständige Kammer von der sogenannten besonderen Schwere der Schuld aus und ordnete zusätzlich Sicherungsverwahrung an. Laut Einschätzung des Gerichts handelt es sich um einen für die Allgemeinheit weiter gefährlichen Hangtäter.
Laut Urteil tötete der Beschuldigte im September vergangenen Jahres binnen kurzer Zeit in der Region Diepholz zunächst eine ihm unbekannte 17-Jährige, die bei Barenburg an einer Straße auf Inlineskates unterwegs war, mit einem Messer. Während die Ermittlungen zu diesem Verbrechen liefen, verletzte der noch unidentifizierte Täter drei Tage später eine ihm ebenfalls unbekannte 30-Jährige vor einem Schnellrestaurant in Suhlingen mit einem Messer schwer.
Auf der Flucht von diesem Tatort fuhr er wenige Stunden später in Burgwedel mit seinem Auto noch eine 18-Jährige an und verletzte sie ebenfalls. Nach Zeugenhinweisen konnte der Verdächtige später auf einem verlassenen Gehöft im Raum Schwarmstedt gefasst werden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Als Motiv ging das Gericht vom einer massiven Unzufriedenheit des Manns mit seinem Lebensumständen sowie Arbeitsüberlastung aus, wobei die genauen psychischen Zusammenhänge unklar blieben. Es sah jeweils die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an, auch für die Mordversuche verhängte es als Einzelstrafe laut Sprecher lebenslange Haft.
Laut Gericht hatte der Beschuldigte vor rund neun Jahren bereits einmal einen Jungen in sein Auto gezerrt, der aber fliehen konnte. Anschließend durchlief der Mann demnach Psychiatrieaufenthalte und ambulante Therapien, die nach Einschätzung der Kammer mit Blick auf die späteren drei Taten aber wirkungslos blieben. Es ging daher von einem sogenannten Hangtäter aus und ordnete wegen Gefährlichkeit zusätzlich auch noch Sicherungsverwahrung an.
Das Urteil entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte in dem im März begonnenen Verfahren auf lebenslange Haft plädiert, aber die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und der Anordnung der Sicherungsverwahrung abgelehnt. Der Beschuldigte hatte sich im Prozess sowie gegenüber einem Gutachter geäußert und die ersten beiden Taten generell eingeräumt. Die dritte Tat bezeichnete er als Unfall.
M.Fischer--AMWN