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Sportwetten-Streit zwischen Spieler und Tipico: BGH legt EuGH Fragen vor
Im Sportwetten-Streit zwischen Tipico und einem Spieler vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist die endgültige Entscheidung aufgeschoben. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe setzten das Verfahren am Donnerstag aus und legten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen vor. In dem Rechtsstreit geht es darum, ob Tipico dem Spieler verlorene Wetteinsätze aus der Zeit vor 2021 erstatten muss. (Az. I ZR 90/23)
Die spätere Entscheidung des BGH dürfte sich auf viele weitere Fälle auswirken. Ähnliche Verfahren, die in Karlsruhe liegen, wurden nun ebenfalls bis zu einer EuGH-Entscheidung ausgesetzt.
Der Spieler, der in dem Prozess vom Rechtsdienstleister Gamesright unterstützt wird, machte zwischen 2013 und 2018 bei Sportwetten mit und verlor Geld. Er fordert insgesamt 3700 Euro zurück.
Diese Jahre fallen in einen Experimentierzeitraum. Laut Glücksspielstaatsvertrag von 2012 waren Glücksspiele im Internet grundsätzlich verboten. Für Online-Sportwetten galt aber eine eingeschränkte Ausnahme: Sie durften von den Ländern erlaubt werden, wenn die Anbieter eine Konzession hatten.
Tipico mit Sitz in Malta hatte die Konzession in Deutschland beantragt, sie aber damals noch nicht bekommen. Das Verfahren dauerte einige Jahre, die Konzession gab es erst 2020, kurz vor dem neuen Glücksspielstaatsvertrag von 2021. Der Anbieter verfügte allerdings zuvor bereits über eine maltesische Lizenz.
Der Knackpunkt ist allerdings, dass es in dem Experimentierzeitraum in Deutschland kein legales Verfahren für die Erteilung solcher Erlaubnisse gab. In einem anderen Fall hatte der EuGH darum bereits vor einigen Jahren entschieden, dass gegen Wettanbieter keine strafrechtlichen Sanktionen verhängt werden dürfen.
Darum geht es in dem aktuellen Streit allerdings nicht, sondern um zivilrechtliche Ansprüche. Der BGH will nun vom EuGH wissen, ob Verträge zwischen Spielern und Anbietern als nichtig angesehen werden dürfen, wenn die deutsche Konzession fehlte. Er entscheidet in dem Fall, wenn der EuGH die Fragen beantwortet hat.
L.Mason--AMWN