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Zwölf Jahre Haft für Kinderbetreuer in Berlin wegen sexuellen Missbrauchs
Das Berliner Landgericht hat einen 28-jährigen ehrenamtlichen Kinderbetreuer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in insgesamt 95 Fällen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen Sönke G. am Donnerstag zudem des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig. Sie ordneten zudem nach Ablauf der Haftzeit eine Sicherungsverwahrung des Verurteilten an.
Die Jugendkammer sah es als erwiesen an, dass G. von 2015 bis 2020 26 Jungen im Alter zwischen sieben Monaten und acht Jahren sexuell missbraucht und kinderpornografisches Material von ihnen erstellt hatte. Die Opfer waren dem Angeklagten jeweils zur Betreuung als Babysitter oder Kinderbetreuer anvertraut worden. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte zum Teil eine Firma G. als ehrenamtlichen Kinderbegleiter in die Familien vermittelt.
In anderen Fällen hatten ihn die Eltern der Betroffenen über das Internet als Babysitter engagiert. Den Kontakt zu den Kindern habe sich G. "aktiv verschafft", sagte der Vorsitzende Richter. Die Eltern der betroffenen Kinder traten im Prozess als Nebenkläger auf. Insgesamt gab es somit 20 Nebenkläger.
Von den 95 Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs handelte es sich laut Gericht in 50 Fällen zudem um schweren und in sieben Fällen um besonders schweren Missbrauch. Die Taten seien in den Wohnungen der betreuten Kindern sowie teilweise auch auf öffentlichen Toiletten begangen worden.
G. hatte im Prozess laut Vorsitzendem Richter alle Taten "umfassend eingeräumt". Da er eine schon seit Jahren bekannte pädophile Störung habe, bestehe jedoch "Wiederholungsgefahr". Das Gericht ordnete deshalb eine an die Haft anschließende Sicherungsverwahrung an.
Die Kammer blieb mit ihrem Urteil knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 14 Jahre und sechs Monate gefordert, zudem Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, regte jedoch weniger als zehn Jahre Haft an.
Von dem Anfang März begonnenen Verfahren wurde die Öffentlichkeit noch vor Verlesung der Anklage zum Schutz der Opfer ausgeschlossen. Erst zur Urteilsverkündung wurde sie wieder zugelassen.
D.Cunningha--AMWN