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ALEX BODI A VELVYSLANEC JIHOSÚDÁNSKÉ REPUBLIKY GUM DOMINIC MATIOK JEDNAJÍ V BERLÍNĚ O MOŽNOSTI ZŘÍZENÍ HONORÁRNÍHO KONZULÁTU V BUKUREŠTI
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ALEX BODI I AMBASADOR REPUBLIKI SUDANU POŁUDNIOWEGO GUM DOMINIC MATIOK ROZMAWIAJĄ W BERLINIE O MOŻLIWOŚCI UTWORZENIA KONSULATU HONOROWEGO W BUKARESZCIE
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Ermordete 14-jährige Ayleen: Urteil gegen Täter überwiegend rechtskräftig
Zwei Jahre nach dem Mord an der 14-jährigen Ayleen in Hessen ist das Urteil gegen den Täter überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Dienstag die Verurteilung von Jan Heiko P. wegen Mordes. Das Landgericht Gießen hatte im September 2023 eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den damals 30-jährigen Angeklagten verhängt. (Az. 2 StR 111/24)
Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Auch das wurde vom BGH nun bestätigt. Zudem bleibt die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestehen.
Die Revision des Angeklagten wurde damit in Karlsruhe größtenteils verworfen. Nur in einem Punkt muss das Landgericht neu verhandeln: Dabei geht es um die Strafe für das Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte. Hier hat sich in der Zwischenzeit das Gesetz geändert.
Mit den entsprechenden Korrekturen reagierte die Bundesregierung im Juni auf Forderungen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Hintergrund ist, dass mit der früheren Regelung auch solche Menschen bestraft werden mussten, die sich nichts Strafwürdiges hatten zuschulden kommen lassen - etwa Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die strafwürdiges Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.
Über die Einzelstrafe für diese Tat muss das Landgericht Gießen also neu entscheiden und darauf basierend eine neue Gesamtstrafe aussprechen. Das ist aber eine Formalie. An der Verurteilung von P. zu lebenslanger Haft ändert sich dadurch nichts, wie der BGH mitteilte. Wegen der Gesetzesänderungen seien auch die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung nicht mehr gegeben. Auch darüber muss das Landgericht also neu entscheiden.
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.
Wie das Landgericht feststellte, hatte er das Mädchen aus dessen Heimatort abgeholt und nach Hessen gebracht. Dort habe er sie entweder gewürgt, um sie wehrlos zu machen und vergewaltigen zu können, oder nach einem Sexualdelikt erwürgt.
Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander wenige Monate vor der Tat über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Außerdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.
M.Fischer--AMWN