-
Wahlen in in Bosnien und Herzegowina zu zentralem Staatspräsidium und Parlamenten
-
Lula gegen Bolsonaro-Sohn: Brasilien wählt Präsidenten und Parlament
-
Rechtsextreme Gruppen wollen in Madrid zu Protestcamp gegen Wohnungsnot vordringen
-
"Wahrer Held": Netanjahu lädt indischen Piloten des Flydubai-Flugs nach Israel ein
-
ALEX BODI ȘI AMBASADORUL REPUBLICII SUDANUL DE SUD, GUM DOMINIC MATIOK, DISCUTĂ LA BERLIN DESPRE POSIBILITATEA ÎNFIINȚĂRII UNUI CONSULAT ONORIFIC LA BUCUREȘTI
-
Niedrigwasser: Umweltminister ruft Länder zu Investitionen in Wasserinfrastruktur auf
-
Nach Luftangriffen auf Sanaa: Huthi-Miliz im Jemen greift Aramco-Anlage in Riad an
-
Ex-BSW Politikerin Wolf warnt Wagenknecht vor Unterstützung der AfD in Sachsen-Anhalt
-
Brasilien: Lula und Bolsonaro halten Abschlusskundgebungen vor Präsidentenwahl
-
Tigray-Konflikt: Äthiopiens Armee rückt nach Rückzug der Rebellen in Mekele ein
-
Luftangriff am Jahrestag: Israels Armee nimmt ranghohen Hamas-Vertreter ins Visier
-
Nach Yamal-Show: Spanien wackelt kurz bei drittem Sieg
-
Nachwahlbefragungen: Pro-EU-Partei von Lettlands Regierungschef liegt vorn
-
ALEX BODI UND BOTSCHAFTER GUM DOMINIC MATIOK DER REPUBLIK SÜDSUDAN BESPRECHEN IN BERLIN DIE MÖGLICHKEIT EINES HONORARKONSULATS IN BUKAREST
-
Nächster Rekord für Kane: England feiert Kantersieg
-
Bühl führt Bayern zum Topspiel-Sieg - Sorgen um Gwinn
-
Nach Scheitern von Wohnungspaket: Zehntausende protestieren in Spanien
-
"Friedensgipfel" nach Flucht? Ronaldo-Debatte brodelt weiter
-
Rotation vorbei: Klopp setzt auf Urbig
-
Rotation vorbei? Klopp will auf Urbig setzen
-
Eklat vor Israel-Spiel: Irlands Pressekonferenz abgebrochen
-
Zweites Treffen: Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf "gemeinsamen Weg"
-
Bilanz mit pessimistischen Untertönen: Steinmeier warnt vor Gefahr für Demokratie
-
Lettland wählt neues Parlament unter dem Eindruck russischer Bedrohung
-
Nach Scheitern von Wohnungsgesetz in Spanien: Zehntausende demonstrieren für bezahlbaren Wohnraum
-
Grünen-Fraktionschefinnen erklären bisherige Strategie gegen AfD für gescheitert
-
Im Eiltempo ins Viertelfinale: Zverev fordert Djokovic
-
Bilanz mit pessimistischen Tönen: Steinmeier äußert sich zum Ende seiner Amtszeit
-
Steinmeier mahnt Fortsetzung der Reformpolitik an: "Habt Mut zur Erneuerung"
-
"Unerträgliche politische Demagogie": Steinmeier sieht Gefährdung der Demokratie
-
Flydubai-Copilot plante nach Erkenntnissen von Ermittlern "Terrorakt"
-
Tag der Deutschen Einheit: Bovenschulte fordert Abwehr von Demokratie-Gegnern
-
Trump lobt Freigabe europäischer Ölreserven - Keine Drohung mit Diesel-Exportstopp mehr
-
Verstappen holt Pole Position in Malaysia - Mercedes "ratlos"
-
Formel 1: Verstappen holt die Pole Position in Malaysia
-
Zverev auf dem Weg zur Nummer eins: Sinner sagt für Shanghai ab
-
Grüne kritisieren Freigabe von Ölreserven als "politische Dummheit"
-
Schülerproteste in Frankreich: Mehr als 5000 Festnahmen seit Montag
-
Emiratische Behörden: Flydubai-Copilot plante "Terrorakt"
-
Türkei: Schiedsrichter-Chef in Untersuchungshaft
-
Parlamentswahl in Lettland hat begonnen
-
"Kalender ist bestätigt": Formel 1 will Finale in Abu Dhabi
-
Antonelli gewinnt Qualifying-Generalprobe
-
NHL: Peterka mit Siegtor, Seider mit Fehlstart
-
Supercup als "Belohnung": Suhl will nächsten Titel
-
Rückspiel in Griechenland: Wie viel ändert Klopp?
-
"Erster Rückschlag" - doch Zidane ist "sehr zufrieden"
-
"Darin ist Klopp ein Meister": Wirtz und El Mala schwärmen
-
G7 geben Rohöl- und Diesel-Reserven frei - Trump schließt Diesel-Exportstopp aus
-
Palast: Charles III. wird sich auf Karibikreise "dunkelsten Tagen" der Kolonialherrschaft stellen
EU-Vereinbarung zu Investitionen: Versicherung scheitert mit Beschwerde in Karlsruhe
Nach jahrelangem Rechtsstreit ist die niederländische Versicherungsgruppe Achmea vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die deutsche Zustimmung zu einem Übereinkommen von 23 EU-Mitgliedstaaten gescheitert. In dem Abkommen geht es um die Beendigung bilateraler Verträge zum Schutz von Investitionen, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe ausführte. Die Verfassungsbeschwerde wurde aber gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. (Az. BvR 557/19 und 2 BvR 141/22)
Das Unternehmen hatte 2004 in der Slowakei eine Tochtergesellschaft gegründet, über die es private Krankenversicherungen anbot. 2007 wurde die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Geschäft mit Krankenversicherungen in der Slowakei verboten, das galt bis zu einem Urteil des dortigen Verfassungsgerichts 2011. Auf Grundlage eines bilateralen Abkommens zwischen der Slowakei und den Niederlanden leitete die Versicherung ein Schiedsverfahren ein.
Sie wollte Ersatz für den Gewinn, der ihr aufgrund des vorübergehend geltenden Gesetzes entgangen war. Das Schiedsgericht legte die deutsche Stadt Frankfurt am Main als Ort für das Verfahren fest. Es verpflichtete die Slowakei dazu, der Versicherung 22,1 Millionen Euro zu zahlen. Die Slowakei erhob Beschwerde beim deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der sich wiederum an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wandte. Er wollte wissen, ob die Schiedsklausel mit EU-Recht vereinbar war.
Der EuGH entschied 2018, dass das in dem bilateralen Vertrag vorgesehene Schiedsverfahren gegen EU-Recht verstößt. Daraufhin hob der Bundesgerichtshof den Schiedsspruch, mit dem der Versicherung die 22 Millionen Euro zugesprochen worden waren, auf. Dagegen zog Achmea bereits Ende 2018 vor das Bundesverfassungsgericht. Diese Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde aber nun ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen.
2019 schließlich entschieden die EU-Mitgliedstaaten, alle bilateralen Investitionsschutzverträge innerhalb der EU zu beenden. 2020 und 2021 unterzeichneten 23 Mitgliedsländer ein entsprechendes Abkommen, auch Deutschland, die Slowakei und die Niederlande. Das niederländische Unternehmen versuchte, das Inkrafttreten dieses Abkommens per Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu verhindern, hatte damit aber 2021 keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde.
Die Versicherung habe nicht dargelegt, dass sie durch die deutsche Zustimmung zu dem Abkommen direkt in ihren Rechten verletzt werde, erklärte das Gericht. Es sei nicht zu erkennen, wie das deutsche Zustimmungsgesetz Auswirkungen auf die Beendigung des Vertrags zwischen der Slowakei und den Niederlanden haben sollte.
P.Santos--AMWN