-
Kritik an brasilianischer Justiz wegen Einmischung in TV-Debatte vor Präsidentschaftswahl
-
Wiedersehen mit Italien: Zidanes Frankreich lässt Punkte liegen
-
EuroLeague: FC Bayern verliert erstes Heimspiel
-
735 Schulen in Frankreich von Protesten betroffen - Regierung nimmt Eltern in die Pflicht
-
Medien: Trump will Geheimdienstchef Clayton zum KI-Berater ernennen
-
G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Rohöl und Diesel frei - Ölpreise fallen
-
Bundespräsident Steinmeier reist am Donnerstag zu Staatsbesuch nach Frankreich
-
DFB-Team ohne Gnabry nach Griechenland
-
Studie offenbart Gewinne des niederländischen Königshauses durch Kolonialismus
-
Kiews Bürgermeister Klitschko beschreibt Lage nach Angriffen auf Brücke als "sehr dramatisch"
-
Djokovic verlängert Peking-Siegesserie - nun gegen Zverev?
-
Treibstoffpreise: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni wird neu untersucht
-
Macron: G7 geben bis zu 100 Millionen Barrel Diesel und Rohöl frei
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit in Bremen begonnen
-
Spanisches Parlament lehnt Regierungspläne gegen Wohnungsnot ab
-
Flydubai-Pilot schildert Angriff: "Konnte all diese Menschen nicht sterben lassen"
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten beschmiert
-
Nach Angriff auf SPD-Politiker Ecke in Dresden: Drei Angeklagte kommen vor Gericht
-
Sonderermittlerin soll mutmaßliche Gruppenvergewaltigung an US-Eliteuni untersuchen
-
G7 beraten über hohe Treibstoffpreise - EU "bereit" für gemeinsames Handeln
-
US-Arbeitsmarkt schwächelt im September
-
Schweizer Präsident Parmelin gibt Regierungsposten zum Jahresende auf
-
Übertragungsfehler bei Wahl in Berlin: Weniger Parlamentssitze als angenommen
-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
Bundesgerichtshof: KO-Tropfen kein gefährliches Werkzeug im rechtlichen Sinn
KO-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug im Sinn des Strafgesetzbuchs. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Die Strafe für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter muss nun neu verhandelt werden - sie könnte aber am Ende auch höher ausfallen. (Az. 5 StR 382/24)
Nach den Feststellungen des Landgerichts Dresden tropfte der Mann einer Bekannten und sehr wahrscheinlich auch seiner Verlobten bei einem gemeinsamen Treffen mit einer Pipette KO-Tropfen in ein nichtalkoholisches Getränk. Sein Ziel sei es gewesen, mit ihnen sexuelle Handlungen zu vollziehen und die beiden Frauen dabei zu beobachten.
Er habe billigend in Kauf genommen, dass die Frauen in einen Bewusstseinszustand versetzt würden, in dem sie sich nicht wehren könnten, stellte das Gericht weiter fest. Er habe auch gewusst, dass die Tropfen große Gesundheitsrisiken bis hin zum Tod mit sich brächten.
Nach sexuellen Handlungen, auf die sich die Bekannte sonst nicht eingelassen hätte, sei sie später im Garten auf der Erde liegend gefunden worden und vorübergehend nicht ansprechbar gewesen. Ihr Bewusstsein sei stark getrübt gewesen, außerdem habe sie unter Übelkeit gelitten. Es habe das Risiko bestanden, dass ihre Zunge in den Schlund rutsche oder sie Erbrochenens einatme und so ersticke.
Das Landgericht verurteilte den Mann im März wegen besonders schweren sexuellen Übergriffs und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten. Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision beim BGH ein und hatte nun teilweise Erfolg.
Das Landgericht hatte die KO-Tropfen als gefährliches Werkzeug eingestuft. In solchen Fällen kann eine höhere Strafe verhängt werden. Flüssigkeiten könnten aber kein Werkzeug sein, erklärte der BGH. Ein Mittel, das erst nach einem Stoffwechselprozess im Körper sedierend oder narkotisierend wirke, sei rechtlich kein gefährliches Werkzeug.
Eine Körperverletzung werde mit einem gefährlichen Werkzeug begangen, wenn damit unmittelbar von außen auf den Körper eingewirkt werde und das eine erhebliche Verletzung auslösen könne. Auch die Pipette sei aber kein solcher Gegenstand.
Gegen die Einstufung des heimlichen Verabreichens von KO-Tropfen als Gewaltanwendung hatte der BGH dagegen keine Bedenken. Das Landgericht muss nun neu über die Strafe für den Mann verhandeln. Der BGH wies darauf hin, dass diese aus einem anderen Grund höher ausfallen könnte, denn womöglich habe der Mann die Bekannte durch seine Tat in Todesgefahr gebracht. Das liege nicht fern.
Das Landgericht hatte in seinem Urteil eine "abstrakte" Lebensgefahr gesehen. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass das Erstickungsrisiko für die Frau stattdessen als eine konkrete Todesgefahr bewertet würde.
Ch.Havering--AMWN