-
"Spiegel": Steinmeier greift in Koalitionsstreit ein - Regierung sieht sich "handlungsfähig"
-
Bayern: Mehr als sechs Jahre Haft für Syrer wegen Einschleusens von Ausländern
-
Früherer ARD-Russlandkorrespondent Albrecht Reinhardt gestorben
-
Auch im September nur etwa jeder zweite Fernzug der DB pünktlich
-
Nach Explosion im Grenzgebiet: Kim-Schwester bezeichnet Südkorea als "abscheulich"
-
Mutter von Drillingen erstochen - Ehemann in Osnabrück wegen Mordes verurteilt
-
Sprecher: Regierung zu Einigung bei Zuckersteuer "in guten Gesprächen"
-
Kaufhauskette Galeria: Vierte Insolvenz binnen sechs Jahren
-
Schleuser in Bayern zu drei Jahren Haft verurteilt
-
Albaniens Regierungschef: EU belügt die Ukraine hinsichtlich eines EU-Beitritts
-
Verkehrschaos in Kiew nach russischen Drohnenangriffen auf wichtige Brücke
-
Freigabe strategischer Ölreserven: EU "bereit für gemeinsames Handeln"
-
Nach Schuldspruch: City legt Berufung im Finanzverfahren ein
-
Flexiblere Schlichtungsverfahren: Fluggäste sollen schneller entschädigt werden
-
Frankreichs Bildungsminister: Eltern sollen Schüler von Protesten abhalten
-
Kaufhauskette Galeria meldet erneut Insolvenz an
-
Linken-Fraktionschef Pellmann tritt Roter Hilfe bei
-
Spaniens Parlament stimmt über Dekrete gegen Wohnungsnot ab - Mehrheit ungewiss
-
Schwedens Wahlsiegerin Andersson unternimmt zweiten Anlauf zur Regierungsbildung
-
Hamburger Volksentscheid über Grundeinkommen wird nicht wiederholt
-
Leclerc gewinnt zweites Training - Mercedes unauffällig
-
Gestoppte Fregatte F126: Werft fordert Milliarden vom Bund
-
Tötung von Flugbegleiterin in Bonn vor 34 Jahren: BGH bestätigt Mordurteil
-
Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
Flydubai-Vorfall: Trump vermutet Beteiligung Irans und droht mit harten Konsequenzen
-
"Maßnahmen ergreifen": Auch die FA prüft den City-Skandal
-
Krankengeld für Selbstständige: Kalenderjahr vor Arbeitsunfähigkeit entscheidend
-
Vier Verletzte und 30 verendete Kälber bei Großbrand in Schleswig-Holstein
-
Topfkonzerte in Spanien vor Parlamentsabstimmung über Maßnahmen gegen Wohnungskrise
-
Eishockey: Reindl neuer IIHF-Präsident
-
OpenAI entlässt drei Sicherheitsforscher wegen Weitergabe sensibler Daten
-
Nach BGH-Urteil: Amazon senkt Prime-Beitrag für langjährige Kunden vorübergehend
-
Mehr als zehn Millionen sehen ersten Klopp-Sieg
-
Öffentlicher Gesamthaushalt: Fast hundert Milliarden Defizit in erstem Halbjahr
-
City-Skandal: Droht auch Ärger mit dem Finanzamt?
-
Rechtsrock-Razzia: Zehntausende Tonträger und hohe Vermögenswerte beschlagnahmt
-
Drohender Ausschluss: Chef von arabisch-israelischer Partei zieht Kandidatur für Knesset zurück
-
"Spiegel": Steinmeier schaltete sich in Koalitionsstreit ein
-
Taiwan erhält erste F-16V-Kampfjets aus den USA
-
Zahl der Hochschulabschlüsse in Deutschland erneut gestiegen
-
Nach Verdacht auf Sprengstoff vor Oberstem Gericht in Brasilien gibt Polizei Entwarnung
-
Draisaitl trifft zweimal: Oilers feiern spektakulären Sieg
-
Copernicus: Sommer in Europa war so heiß und trocken wie nie zuvor
-
US-Gericht befasst sich mit Visabeschränkung für Journalisten und Studierende
-
Feierlichkeiten zu Tag der Deutschen Einheit beginnen in Bremen
-
Vor Präsidentenwahl in Brasilien: Polizei untersucht möglichen Sprengsatz vor Oberstem Gericht
-
American Wave Machines erhebt Patentverletzungsklage gegen WhiteWater West Industries
-
Der CEO von Datavault AI hält auf der XRP Seoul 2026 einen Vortrag zum Thema „Betriebssystem für tokenisierte Vermögenswerte“
-
"Unbeschreiblich": Baur ist der 1000. Nationalspieler
-
Nach Ronaldo-Flucht: Portugal gewinnt in Dänemark
Encrochat-Beschwerde scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Eine weitere Encrochat-Beschwerde ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Beschwerde eines wegen Drogenhandels Verurteilten wurde nach Angaben vom Dienstag nicht zur Entscheidung angenommen, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllte. Das Verfassungsgericht erklärte darüber hinaus, dass es keine Probleme in der vorangegangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs sehe. Dieser hatte die Nutzung der Daten der von Kriminellen genutzten Encrochat-Software als Beweismittel in dem Strafprozess erlaubt. (Az. 2 BvR 684/22)
Es war das erste Mal, dass sich das Verfassungsgericht zum Thema Encrochat inhaltlich äußerte. Im vergangenen Jahr waren bereits ähnliche Verfassungsbeschwerden gescheitert, die ebenfalls nicht zur Entscheidung angenommen wurden. Damals erklärte sich das Gericht aber nicht genauer zum Thema Encrochat.
Über den als sehr abhörsicher geltenden Encrochat-Kommunikationsdienst kommunizierten Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm.
Die Kommunikationsdaten deutscher Nutzer wurden deutschen Behörden über einen Europol-Server zur Verfügung gestellt. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet. In dem Fall, der nun bis vor das Verfassungsgericht kam, verurteilte das Landgericht Hamburg den Angeklagten im Juli 2021 wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von fünf Jahren.
Der Bundesgerichtshof wies seine Revision gegen das Urteil im März 2022 ab und entschied grundsätzlich, dass Encrochat-Daten zur Aufklärung schwerer Strafen verwertet werden dürften. Ähnlich entschied der Europäische Gerichtshof im April dieses Jahres.
Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich nun unabhängig davon, dass es die konkrete Beschwerde nicht annahm. Es beanstandete die Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht. Für aus dem Ausland kommende Beweise gelten keine Besonderheiten, wie das Verfassungsgericht ausführte. Ob Beweise verwertet werden dürften, sei je nach Einzelfall zu entscheiden.
Es spricht dem Verfassungsgericht zufolge auch nichts gegen die Annahme des Bundesgerichtshofs, dass die Beweiserhebung durch die französischen Behörden hier mit wesentlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war.
Die konkrete Verfassungsbeschwerde war ohnehin unzulässig, wie das Verfassungsgericht ausführte. Der Beschwerdeführer habe eine Verletzung seiner Grundrechte nicht schlüssig dargelegt.
P.Costa--AMWN