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Neuneinhalb Jahre Haft für Totschlag an Sexualpartner in Berlin
Das Landgericht Berlin hat einen 35-Jährigen wegen Totschlags an einem Sexualpartner zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er darüber hinaus wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Artur W. im November 2023 einen anderen Mann in dessen Wohnung im Ortsteil Marzahn getötet hatte.
Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Mordes. Diesen Vorwurf sah das Gericht jedoch nicht bestätigt. Laut Anklage soll W. den anderen Mann am 27. November 2023 erst mit einem Faustschlag gegen die Schläfe überwältigt haben, als dieser schon im Bett lag. Danach soll er ihm ein Kissen ins Gesicht gepresst und zusätzlich Druck auf seinen Hals ausgeübt haben. Um seine Spuren zu verwischen, soll er den Kopf des Getöteten mit Chlorreiniger übergossen haben.
W. soll mit seinem späteren Opfer gegen Geld eine sexuelle Beziehung unterhalten haben. Der später Getötete soll ihm Geld geliehen und eine Frist für die Rückzahlung gesetzt haben. Diese soll er damit verknüpft haben, dass W. bei rechtzeitiger Rückzahlung seiner Schulden noch eine Weile bei ihm wohnen dürfe.
Nach der Tat soll W. das Handy und die EC-Karte seines Opfers gestohlen haben. Anschließend habe er auch den Ersatzschlüssel für die Wohnung der Tante mitgenommen, die im selben Haus lebte. Er sei gegen Mitternacht in die Wohnung der 86-Jährigen eingebrochen.
Als die Frau ihn gehört habe und in den Flur gekommen sei, habe W. ihr Mund und Nase zugehalten, sie in Richtung Wohnzimmer gestoßen und Geld gefordert. Die Frau habe ihm ihren Geldbeutel gegeben. Mit Bargeld in Höhe von etwa 115 Euro sei der Angeklagte dann weggelaufen. Einige Tage später wurde er festgenommen.
Th.Berger--AMWN